Verwaltungsgerichtshof bestätigt Einstufung: AfD Hessen rechtsextremer Verdachtsfall

Hessen (bs) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Hessen weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Damit wurde die Beschwerde der Partei gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus dem November 2023 endgültig zurückgewiesen.

Bereits im Jahr 2022 hatte der hessische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Verdachtsfall eingestuft. Die Partei wehrte sich juristisch gegen diese Maßnahme, insbesondere gegen die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung. Doch die Gerichte bestätigten nun die Rechtmäßigkeit der Beobachtung.

In seiner Begründung stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die AfD in Hessen unter anderem für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Dies sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Zudem seien zahlreiche Aussagen dokumentiert worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten. Das Gericht sah auch Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund sowie für eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen.

Besonders schwer wiegt laut Gericht die Einschätzung, dass die Partei das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland untergraben wolle. Die Meinungsfreiheit der AfD sei im Verfahren berücksichtigt worden, jedoch überwiege das öffentliche Interesse an einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt der Partei als letzter juristischer Weg offen. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits vor einigen Wochen das langwierige Verfahren kritisiert und betont, wie wichtig eine klare rechtliche Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes sei.



X