Wer will Streitschlichter werden?

Schwalbach (sz). Die Stadt Schwalbach sucht zum 18. Januar 2026 eine neue Schiedsperson für die Limesstadt sowie zum Jahresende 2025 eine stellvertretende Schiedsperson für Alt-Schwalbach und die Limesstadt.

Voraussetzungen zur Ausübung des Ehrenamtes ist ein Wohnort in Schwalbach, ein einwandfreies Führungszeugnis, Interesse an juristischen und rechtlichen Vorgängen, sowie Bereitschaft und Zeit, bei unterschiedlichen Problemen zwischen Mitmenschen zu vermitteln.

Hierfür wird keine juristische Ausbildung benötigt, sondern Objektivität und Einfühlungsvermögen. Nicht gewählt werden können Personen, die als Betreuer bestellt sind oder in juristischen oder verwandten Berufen arbeiten. Auch sollte die Bewerber mindestens 30 Jahre und nicht älter als 75 Jahre alt sein.

Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Grundlage für die Tätigkeit sind die Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Schiedspersonen führen die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihre notwendigen Aufwendungen und Auslagen erstattet sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge bezahlt.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung, die endgültige Ernennung durch das zuständige Amtsgericht.

Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung mit kurzem Motivationsschreiben und Lebenslauf bis spätestens 24. Oktober unter Angabe ihres Berufes, Geburtsdatums und Geburtsorts an den Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus, Ordnungsamt, Frau Klein, Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach am Taunus, zu richten.

Nähere Auskünfte zu der Tätigkeit gibt es unter schiedsamt.de im Internet.



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