Planung der Tribüne des Limesstadions in Arbeit

Schwalbach (sbw). Am 30. September 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 72 „Limesstadion“ beschlossen. Wie Bürgermeister Alexander Immisch mitteilt, war dies der Startschuss für die Planung der Tribüne mit Schallschutzmaßnahme. Immisch: „Nach dem Beschluss wurde unverzüglich ein Planer beauftragt. Nach einem gemeinsamen Gesprächstermin im März mit dem Vorstand der Turngemeinde erarbeitet er gegenwärtig den Plan für die Tribüne.“

Bevor der Bebauungsplan nicht beschlossen war, konnte der Planer nicht beauftragt werden. Denn der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte der Verwaltung. In der Zwischenzeit konnte das Limesstadion dennoch für jede sportliche Betätigung genutzt werden. In diesem Fall erteilt das Sozial- und Jugendamt Einzelgenehmigungen. Wie die Leiterin des Bau- und Planungsamtes Heike Jahn mitteilt, sollen im Sommer allen verantwortlichen Entscheidungsträgern Planungen und Kostenschätzungen der Tribüne mit überdachtem Lärmschutz zur Beratung vorgelegt werden.

Mit der Schaffung des Baurechts, das heißt mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 72, kann gleichfalls die gewünschte Stabhochsprung-Anlage angeschafft werden. Sie steht bereits im Haushaltsplan 2022. Doch der Haushaltsplan muss von der Aufsichtsbehörde des Main-Taunus-Kreises noch genehmigt werden. Erst dann ist diese Investition möglich. Die zuständige Mitarbeiterin im Sozial- und Jugendamt hat schon alles vorbereitet. Sowie der Haushaltsplan genehmigt ist, kann die Stabhochsprung-Anlage bestellt werden.

Die Vorgeschichte: 2008 wurde das Limesstadion saniert. Im Sommer 2016 sollte die Erneuerung der Tribüne folgen. Diese war längst baufällig und sollte in neuer Gestalt, reduzierter Form und barrierefrei errichtet werden. Aufgrund befürchteter Lärmbelästigung klagten einige Anwohner gegen die Erneuerung der Tribüne. Ende September 2016 verfügte das Verwaltungsgericht Frankfurt einen Baustopp für den Tribünenneubau. Ursache war der Bebauungsplan aus dem Jahr 1971, der aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig war.



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