Bericht über die Sonderprüfung „Geldanlagen“

Schwalbach (sbw). Vor Kurzem stand der folgende Punkt auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung: „Behandlung des Berichtes über die Sonderprüfung Geldanlagen der Stadt Schwalbach am Taunus“. Dieser Bericht des Revisionsamts des Main-Taunus-Kreises war an diesem Abend Gegenstand einer nichtöffentlichen Debatte des Stadtparlaments. Eröffnet wurde diese von Bürgermeister Alexander Immisch mit einer Rede, in der er nochmals auf die Festgeldanlage bei der Greensill Bank einging.

Er nannte die aus seiner Sicht wesentlichen drei maßgeblichen Mängel, die im Bericht der Revision immer wieder auftauchten: erstens, die fehlende Dokumentation des Verfahrens Festgeldanlagen, zweitens Verstöße gegen Vorgaben durch Unkenntnis – fehlender Wissenstransfer – und als „dritte Baustelle“ die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten zum Thema Anlagemanagement. Danach beantwortete er Fragen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zum Bericht der Revision, die diese großteils zuvor eingereicht hatten.

Bisher schon umgesetzte Maßnahmen des Berichts der Revision:

Bei der Beantwortung der Fragen ergaben sich einige thematische Schwerpunkte. Den größten Raum nahmen dabei die schon verwirklichten Maßnahmen ein, also die bereits durchgeführten Verbesserungen. So ist der Magistrat als Kollegialorgan in die Geldanlagen eingebunden. Es wird jeweils eine Magistratsvorlage erarbeitet und dem Magistrat zur Abstimmung unterbreitet. Der Magistrat wird vierteljährlich mit einer Bestandsliste der Geldanlagen informiert, Bürgermeister und Kämmerer erhalten diese monatlich. Die Abläufe für Festgeldanlagen liegen ebenso wie die zu beteiligenden Gremien und Personen als Anweisung des Bürgermeisters an die Finanzverwaltung vor. Damit werden deren Amtsleitung und Stellvertretung in die Abläufe der Geldanlage miteinbezogen. Es gilt grundsätzlich das Vieraugenprinzip und die Kassenleitung dokumentiert jeden der Schritte, von der Anfrage bis zum Abschluss (darunter auch E-Mails und Gesprächsnotizen).

Es werden nur Festgeldanlagen getätigt und die Risiken gestreut, indem (mit Ausnahme der Bundesbank) zurzeit höchstens zehn Prozent des städtischen Geldvermögens auf ein Kreditinstitut entfallen. Die Zusammenarbeit mit Anlagevermittlern wurde eingestellt. Eine Liste von rund 50 Sparkassen und Volksbanken einschließlich der jeweiligen Ansprechpartner für die Kommunen wurde gebildet. Sie dient der Abfrage von Angeboten. Um die Übergabe des Sachgebietes an nachfolgende Bedienstete künftig ohne Wissensverlust zu ermöglichen, werden alle relevanten Informationen, Richtlinien und Dienstanweisungen zusammengestellt.

Was noch aussteht: Schulung, Anlagerichtlinie, Dienstanweisung …

Die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten soll erfolgen, sobald alle Organisationsanalysen im Bereich Finanzen zu den Geldanlagen vorliegen. Dies sagte Bürgermeister Immisch in seinem Redebeitrag und bei der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen zu. Ebenfalls in Bearbeitung sind die „Dienstanweisung Stadtkasse“ sowie die „Allgemeine Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus“ (AGA). Weiterhin in der Überarbeitung ist auch die neue Anlagerichtlinie der Stadt. In diese sollen die Erkenntnisse des Revisionsberichts einfließen. Erster Stadtrat und Kämmerer Thomas Milkowitsch (seit 1. Juni im Amt) plant, die neue Anlagerichtlinie im September in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung zu geben. Schließlich hat der Stadtverordnetenvorsteher den Auftrag erteilt, den Revisionsbericht in eine solche Form zu bringen, dass er der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann.

Stadtverordnete haben den Bericht der Revision erhalten:

Den Bericht der Revision des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises hatten die Stadtverordneten zuvor erhalten. Er war mit nur wenigen Schwärzungen versehen. Die Stadtverordneten konnten sich somit einen ungeschmälerten Eindruck verschaffen. Aus diesem Grund wurde dieser Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Die Alternative wäre die öffentliche Behandlung eines haftungssicheren und datenschutzkonformen und somit weitgehend geschwärzten Berichts gewesen.

Denn nach Auffassung der Revision reicht es nicht aus, nur Namen unkenntlich zu machen. Auch aus den Inhalten können sich Zusammenhänge erschließen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Rechte von betroffenen Personen, Informationen, die Firmen betreffen oder Magistratsbeschlüsse. Mit den Schwärzungen im Bericht würden ganze Passagen unleserlich und somit Aussagekraft und Verständlichkeit des Textes beeinträchtigt. Für die Stadtverordneten wäre er somit von geringerem Wert.

Dem Bürgermeister war es wichtig, nochmals zu betonen, dass das nicht seine Absicht und Initiative war, sondern dass er hier dem dringenden Anraten der Revision folgte.



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