Weitere Bestattungsangebote und neue Gebühren ab 2023

Bürgermeister Alexander Immisch und die Leiterin des Bau- und Planungsamtes Heike Jahn am Sternenkinderfeld. Foto: Stadt Schwalbach

Schwalbach (sbw). Nach mehr als zwei Jahrzehnten hat die Stadtverordnetenversammlung in diesem Herbst eine neue Friedhofs- und Bestattungsordnung (22. September) und dazu eine neue Gebührenordnung (20. Oktober) beschlossen. Die Satzungen gelten für die beiden Schwalbacher Friedhöfe und treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Bürgermeister Alexander Immisch sagt: „In Schwalbach wird es mit dem Ruhehain und dem Sternenkinderfeld künftig noch mehr Vielfalt hinsichtlich der Bestattungsangebote geben. Wir kommen damit den Wünschen der einzelnen Menschen ebenso entgegen wie dem allgemeinen Wandel in der Friedhofskultur. Die letzte Ruhestätte können die Schwalbacher und ihre Angehörigen somit nach ihren Vorstellungen und an ihrem Heimatort finden.“

Friedhofs- und Bestattungsordnung

Die Erarbeitung einer neuen Friedhofs- und Bestattungsordnung erforderte nicht nur viel Einsatz der Friedhofsverwaltung. Auch das Wissen und die Erfahrung externer Fachleute floss in die Neufassung mit ein. Berücksichtigt wurden außerdem die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, die aktuelle Rechtsprechung, die Empfehlungen der Verbraucherinitiative „Bestattungskultur Aeternitas“ und schließlich die Anregungen der Firma Weiher. Diese resultierten aus dem bereits im vergangenen Jahr veranstalteten „Strategietag“. Die neue Friedhofssatzung – und ebenso die neue Gebührenordnung – wurden mit der Unterstützung eines entsprechend spezialisierten Beratungsunternehmens erarbeitet. In dem mehr als zwanzig Seiten umfassenden Regelwerk findet jetzt beispielsweise erstmals der Umweltschutz gebührende Beachtung. Und zur besseren Übersicht wurde ein Inhaltsverzeichnis hinzugefügt.

Eines von zwei neuen Bestattungsangeboten ist der „Ruhehain“. Dieses Feld verbindet die Eigenschaften einer Baumbestattung mit jenen eines Rasengrabs: In der Mitte befindet sich eine einzeln stehende Eiche. Um diese herum wurde ein Röhrensystem für Urnen in die Erde eingelassen. Diese schließen jeweils ebenerdig mit einem diebstahlsicheren Grabsiegel aus massivem Bronzeguss ab. Auf dem Grabsiegel ist das Symbol eines Lebensbaums abgebildet. Und um diesen herum können Name und Lebensdaten des Verstorbenen auf Messingschildern eingraviert werden. Angelika Frank, im Rathaus zuständig für die Friedhöfe: „Der Ruhehain gilt als halbanonyme, pflegefreie Bestattungsform. Dies kommt Menschen entgegen, die für sich oder ihre Angehörigen eine naturnahe Bestattung wünschen.“

Ebenfalls neu ist das „Sternenkinderfeld“. Bei dessen Gestaltung hat sich besonders der Gärtnermeister des Waldfriedhofs, Uwe Baumann, engagiert. Es ist in das Feld für Kindergräber eingebettet und wird durch einen zen- tralen Gedenkstein kenntlich gemacht. Die Grabstätten selbst markieren kleine, sternförmige Grabplatten. Diese können individuell beschriftet werden. Das Sternenkinderfeld soll die Beisetzung von Kindern ermöglichen, die vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, beziehungsweise, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wogen. Es handelt sich dabei um Kinder, für die der Gesetzgeber keine Beisetzung fordert.

Die neue Gebührenordnung

Was die Kosten für Bestattungen betrifft, so gibt das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (HKAG) das Gebot der Kosten- deckung vor. Das heißt, die Leistungen auf dem Friedhof sollen kostendeckend angeboten werden. Gewinne dürfen dabei nicht erzielt werden. Die Funktion der Friedhöfe als Teil des „öffentlichen Grüns“, also ihre Pflege als Parkanlage, wird dabei berücksichtigt und fließt somit nicht in die Gebührenkalkulation ein. Kennzeichnend für die bisherige Gebührenstruktur ist eine deutliche Differenz: Die Kosten für die preiswerteste Bestattung, die anonyme Urnenbestattung, und die teuerste, eine zweistellige Grabkammer, fallen weit auseinander. Immisch sagt: „Ein wichtiges Ziel der neuen Gebührengestaltung war deshalb, diese Kluft zwischen der günstigsten und der teuersten Art der Bestattung zu verringern.“

Denn bei der anonymen Urnenbeisetzung übernimmt die Stadt die Pflege von Rasen und Umgebung für volle zwei Jahrzehnte. Das hat sich in den bisherigen Gebühren in Höhe von 630 Euro nicht widergespiegelt. Sie werden deshalb auf 1255 Euro erhöht. Im Gegensatz dazu übernehmen die Hinterbliebenen die Gestaltung und Pflege der Erdgrabstätten. Hier entsteht oft ein hoher Aufwand an Zeit und Geld. Dies wird mit den neuen Gebühren ab 2023 berücksichtigt. So wurden beispielsweise die Kosten für den Neuerwerb eines Tiefgrabs von bisher 3778 Euro reduziert auf künftig 2885 Euro. Bei Urnenbeisetzungen berücksichtigen die neuen Gebühren darüber hinaus, ob es sich um eine Beisetzung in die Urnenwand oder in die Erde handelt. Die Beisetzungsgebühr für Urnen in Wand und Ruhehain beträgt daher ab dem kommenden Jahr nur noch 185 Euro. Die Beisetzung einer Urne in die Erde kostet statt bisher 310 Euro künftig 330 Euro.

Für Urnengräber wurden die Gebühren für die Verlängerung von schon bestehenden Nutzungsrechten erhöht. So betragen sie für Urnenwahlgräber in der Erde statt bisher 55 Euro künftig 59 Euro pro Jahr. Für das Urnenwahlgrab in der Wand, dessen Verlängerung des Nutzungsrechts bisher 55 Euro kostete, werden künftig 66 Euro im Jahr fällig. Die Verlängerungsgebühren für Grabkammern sowie für ältere Erdgräber haben sich dagegen vergünstigt. So zahlt man für eine zweistellige Grabkammer künftig pro Jahr nur noch 97 Euro statt bisher 145 Euro. Die Friedhofsverwaltung rät deshalb, Urnenwahlgräber gegebenenfalls noch bis 31. Dezember zu verlängern, denn ab Januar wird es teurer. Auskunft gibt es dazu bei Angelika Frank von der Friedhofsverwaltung unter Telefon 06196-804111 oder per E-Mail an friedhof[at]schwalbach[dot]de.



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