Karlsruhe/Schwalbach (mas/MS). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25) eine Klausel im Vertrag des Glasfaseranbieters „Deutsche GigaNetz“ für unwirksam erklärt, der gerade auch in Schwalbach ein Glasfasernetz aufbaut. Die Mindestvertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten bei Telekommunikationsverträgen beginnt demnach bereits mit dem Vertragsschluss – nicht erst mit der Freischaltung oder Bereitstellung des Anschlusses.
Das hat auch Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden aus Schwalbach, die bereits einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Überall im Stadtgebiet verlegt die „Deutsche GigaNetz“ zurzeit Glasfaserkabel. Demnächst sollen die Arbeiten in der Limesstadt weitergehen. Wer noch vor oder während der Bauarbeiten in seiner Straße einen Vertrag mit mindestens 24 Monaten Laufzeit mit dem Unternehmen abschließt, bekommt seinen Hausanschluss kostenfrei. Nach den bisherigen Bedingungen beginnt die zweijährige Vertragslaufzeit in dem Moment, in dem der Anschluss freigeschaltet ist, was in Schwalbach aktuell noch bis zu zwei Jahre dauern kann. Der BGH hat nun entschieden, dass die Vertragslaufzeit bereits bei Abschluss des Vertrags startet.
Das Gericht wies damit die Revision der „Deutschen GigaNetz“ zurück und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Der Rechtsstreit ging auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück.
„Endlich Rechtssicherheit für die Kunden beim Glasfaserausbau“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Anbieter dürfen das Risiko von Verzögerungen beim Ausbau nicht weiterhin einfach auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen.“
Die „Deutsche GigaNetz“, die bundesweit Glasfasernetze errichtet, hatte in der Vorinstanz argumentiert, dass nur der späte Beginn der Vertragslaufzeit dafür sorgt, dass die Hausanschlüsse zunächst kostenlos angeboten werden können. „Der Bau der Infrastruktur kann nur über die sicheren Einnahmen von Kunden über einen planbaren Zeitraum hinweg ermöglicht werden“, erklärte das Unternehmen. Auch in Schwalbach baut die „Deutsche GigaNetz“ das Glasfasernetz auf eigenes Risiko ohne finanzielle Unterstützung der Stadt auf.
Da das höchstrichterliche Urteil rechtskräftig ist, muss das Unternehmen muss nun seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen. Ob die Hausanschlüsse weiter bis zum Beginn der Bauarbeiten kostenfrei angeboten werden, steht zurzeit noch nicht fest. Die „Deutsche GigaNetz“ hat das Urteil bisher noch nicht kommentiert.
Fraglich ist auch, ob es sinnvoll ist, einen abgeschlossenen Vertrag zu kündigen, bevor der Glasfaseranschluss tatsächlich funktionier. Denn zum einen bietet die „Deutsche GigaNetz“ bei den meisten Tarifen für die ersten Monate Sonderpreise an. Zum zweiten wird das Unternehmen nach Abschluss der Arbeiten für einige Jahre der einzige Glasfaseranbieter in der Stadt sein. Andere Anbieter, wie zum Beispiel die Telekom oder Vodafone, können erst nach frühestens zwei bis fünf Jahren fordern, dass die „Deutsche GigaNetz“ das Schwalbacher Glasfasernetz für sie öffnet.
