Schwalbach (sz). Nachdem Zwischenbericht des Bundeskartellamts zu dessen Untersuchung der Fernwärmepreise ist die Schwalbacher Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme, dass die Preise vielleicht sinken könnten.
Wie berichtet untersucht das Bundeskartellamt zurzeit, ob Energieversorger in den Jahren 2021 und 2022 mit überhöhten Preisen ihre Monopolstellung in einigen Fernwärmegebieten ausgenutzt haben. Die Limesstadt ist eines von neun untersuchten Gebieten in Deutschland.
In einem Zwischenbericht hat das Kartellamt erklärt, dass etwa bei der Hälfte der untersuchten Gebiete unzulässige Preisänderungsklauseln angewandt worden sind. Ob das auch für Schwalbach gilt, hat das Kartellamt nicht verraten, die IG Fernwärme geht auf Grund der Formulierung aber davon aus, dass Schwalbach wahrscheinlich gemeint war.
Für die IG Fernwärme steht fest, dass die Preise in den Jahren 2021 und 2022 „überhöht“ waren. Bei solchen Kartellverfahren sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht mit einem schnellen Erfolg zu rechnen, aber dieses Mal gebe es Anlass zu einigem Optimismus.
„Es ist also mittlerweile nicht mehr damit zu rechnen, dass die e.o.n/Süwag ungeschoren davonkommt und damit rückt auch die Frage wieder in den Vordergrund, ob nach den Bestimmungen des Erbbauvertrages wegen anhaltender Preisüberschreitung der Heimfall des Erbbaurechts an dem Heizwerkgrundstück, also das Eigentum und das Betriebsrecht für das Heizkraftwerk, wieder auf die Stadt übergegangen sind“, schreibt die IG Fernwärme in ihrer jüngsten Stellungnahme.
Die Stadt habe nach anfänglichem Zögern schließlich auf Drängen der Interessengemeinschaft doch noch ein entsprechendes Verfahren in Gang gebracht, hatte es aber dann wegen unklarer Erfolgsaussicht nach einem beiderseitigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung inzwischen wieder „auf Eis“ gelegt.
Die ohnehin laufenden Diskussionen um das im Jahr 2027 bevorstehende Ende der laufenden Vertragsperiode und eine bei Anschlusszwang vorgeschriebene Ausschreibung des Betriebsrechts könnte laut IG Fernwärme im beiderseitigen Interesse ein Ende finden, wenn man sich auf ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt einigt oder gleich den Betrieb in die Stadtwerke integriert.
Heizwerkbetreiber Süwag sei bei den Schwalbacher Stadtwerken ohnehin schon als Dienstleister tätig und die Stadtwerke seien bisher vor allem für die Wasserversorgung zuständig, entsorgten die Abwässer, kümmerten sich „zur allseitigen Zufriedenheit“ um den Betrieb des Schwalbacher Naturbades und betrieben die Schwalbacher Photovoltaikanlagen. Nach Auffassung der IG Fernwäme seien Stadtwerke eine „bürgernahe offenbar alle Beteiligten zufriedenstellende Betriebsform auch für die Fernwärmeversorgung“.
Die IG plädiert dafür, die nun schon jahrzehntelangen Querelen um überteuerte und verspätete Abrechnungen und eine unfaire Tarifgestaltung, die sparsame Energieverbraucher deutlich benachteilige, ein für alle Mal zu beenden.
Aus aktuellem Anlass weist die Interessengemeinschaft darauf hin, dass wegen der ihrer Meinung nach rechtswidrigen Preisänderungsklausel und im Hinblick auf die laufende Sammelklage die Abrechnungen für das Jahr 2023 nicht widerspruchlos hingenommen werden sollten. Weitere Hinweise hierzu erteilt die Inititative unter ig-fernwaerme-schwalbach.de im Internet.
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