SPD und FDP beantragen Erlass der Kinderbetreuungsgebühren

Schwalbach (sn). Stephanie Müller, Vorsitzende der FDP Fraktion, und Hartmut Hudel, Vorsitzender der SPD Fraktion, erläutern den gemeinsamen Antrag zum Erlass der Gebühren für Kinderbetreuung für das 2. Quartal und die nutzungsabhängige Berechnung der Gebühren für das 3. Quartal.

Bedingt durch die Schutzmaßnahmen wegen der Corona Pandemie mussten die Einrichtungen für die Kinderbetreuung seit Mitte März auf Notbetrieb umstellen. D. h. es konnten nur wenige Kinder aufgenommen und betreut werden. Dies betrifft die Betreuung der Kinder unter drei Jahren, die Kindergärten und die Schulkinderhäuser. Während die Betreuung in den Kindergärten gebührenfrei ist, fallen für die übrigen Einrichtungen Gebühren an. Für die Zeit ab dem Beginn der Notmaßnahmen bis Ende Juni sollen nach Vorstellung von SPD und FDP die Gebühren komplett erlassen werden, da für die Mehrheit der Kinder eine „Normalbetreuung“ nicht möglich war und ist.

Der Notbetrieb kann nunmehr durch die beschlossenen Lockerungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen, vom Notbetrieb auf einen eingeschränkten Regelbetrieb umgestellt werden. Das bedeutet allerdings, dass immer noch nicht die Betreuungszahlen wie vor Ausbruch der Pandemie erreicht werden. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wie sich die Situation in den nächsten Wochen und Monaten entwickelt. „Um eine höchstmögliche Gerechtigkeit bei der Berechnung der Gebühren zu erreichen, soll für das 3. Quartal von der pauschalen auf eine nutzungsabhängige Gebühr umgestellt werden. Wir möchten den Eltern mit dieser Maßnahme in der auch für sie sehr schwierigen Zeit eine finanzielle Entlastung für den Fall, dass sie die Kinderbetreuung nicht wie gewohnt in Anspruch nehmen können, zukommen zu lassen.



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