Reinigung der Gehwege und Gullys

Steinbach (stw). Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bürger dazu verpflichtet sind, ihre Gehwege zu reinigen. Schmutz, Laub und Unkraut ist von den Bürgersteigen und Gehwegen zu entfernen, sowie Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie die Gullys zu säubern. Die Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich das Kehren und die Beseitigung aller Verunreinigungen – unabhängig davon, ob es sich um Dinge handelt, die von Passanten absichtlich weggeworfen wurden wie beispielsweise Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen, Tüten oder die einfach durch die Natur bedingt sind. Weiterhin müssen bei Bedarf auch Unkraut, Gras, Moos und sonstige Pflanzen aus den Gehwegflächen entfernt werden. Laub kann bei Nässe zu Glätte und Rutschgefahr führen. Daher ist das Laub regelmäßig zu kehren. Bei Schneefall oder eintretender Eisglätte müssen die Gehwege sofort geräumt und gestreut werden. Diese Verpflichtung bei Schneefall und Eisglätte besteht von 7 bis 20 Uhr. Als Streumaterial ist Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden.



X