Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglich

Ulla Nösinger, Sebastian Pufe und Frank Walz (v. l.) beantworten die Fragen der Gäste zum Bebauungsplan Nr. 80.Foto: mas

Sulzbach (mas) – Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) ist vom Bevölkerungszuwachs betroffen. So steht es in der seit Dienstag öffentlich einsehbaren Begründung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Rosenweg/ehem. Autokino“. Wie in der gesamten Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main bestehe auch in Sulzbach ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Doch die Gemeinde sei bereits dicht bebaut, und es sollen wenige Möglichkeiten für die Schaffung weiterer Siedlungsbereiche existieren. Dem soll das neue Gebiet im Süden Sulzbachs entgegenwirken. Zudem wird mit dem Bebauungsplan gleichzeitig angestrebt, die Grundversorgung durch einen großflächigen Lebensmittelvollsortimenters zu sichern. Um all das und weitere Informationen den Bürgern detailliert zu erklären, lud die Gemeinde zu einer öffentlichen Veranstaltung ein.

Knapp über 30 Gäste nahmen die Möglichkeit wahr, mehr über den Bebauungsplan zu erfahren und Nachfragen zu stellen. Und das freute den Bürgermeister Elmar Bociek: „Es sind die Grundpfeiler unserer Demokratie“, sagte er in Bezug darauf, dass sich die Interessenten über die Entwicklung der Gemeinde informieren und sich aktiv beteiligen.

Den Hauptteil des Vortrages übernahm aber Sebastian Pufe vom Planungsbüro Darmstadt, das den städtebaulichen Entwurf erstellte. Der Bebauungsplan, welcher im Gegensatz zu einem Bauplan nicht rechtlich bindend, sondern nur als ein Leitbild für die spätere Bebauung zu verstehen ist, sieht zwei Gebiete vor: eins östlich und eins westlich der L3266. Der östliche Teil „Am Rosenweg“ soll ein durchmischtes Quartier werden. Südlich der bestehenden Bebauung der Bahnstraße, also im Norden des neuen Gebietes, sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Mittig und im Osten sind Mehrfamilienhäuser geplant, welche bis zu vier Stockwerke hoch sein sollen. Diese dienen hauptsächlich der Schaffung von Wohnraum, jedoch ist es auch möglich, dass sich in diesen auch Geschäfte niederlassen, die der Versorgung, der gesellschaftlichen Kommunikation sowie der Daseinsfür- und vorsorge der Wohnbevölkerung dienen. Genau bedeutet das, dass in diesen Häusern etwa Läden, Schank- oder Speisewirtschaften oder Handwerksbetriebe, die als nicht störend empfunden werden, einziehen können. Zudem soll in den allgemeinen Wohngebieten, im Mischgebiet und im sonstigen Sondergebiet mindestens 20 Prozent der realisierten Wohnfläche sozial geförderter Wohnraum werden.

Der Lebensmittelvollsortimenter soll im Süden stehen, jedoch ist dieser nicht für das gesamte Gebäude geplant, sondern die oberen Geschosse sollen gewerblich oder zum Wohnen genutzt werden. Ein Discounter sei ausgeschlossen, erklärte Fachbereichsleiter Frank Walz. Vermutlich werde es auf einen Supermarkt wie Rewe oder Edeka hinauslaufen. Zusätzlich zum Supermarkt sollen westlich ein Gebäude der Mischnutzung und eine Sammelgarage stehen, die parallel zur L3266 liegen und dadurch einen Lärmschutz bieten. Das Parkhaus dient nur den Einwohnern–Kunden des Lebensmittelvollsortimenters können in der darunterliegenden Tiefgarage parken. Zusätzlich sollen aber auch Mehrfamilienhäuser mit begrünten Tiefgaragen ausgestattet sein.

Insgesamt soll bei allen Gebäuden vermieden werden, dass diese wie kahle und wuchtige Blöcke aussehen. Dies soll durch Begrünungen der Fassaden oder die Versetzung des obersten Wohngeschosses erreicht werden. Insgesamt sollen schließlich etwa 350 Wohneinheiten entstehen, was Platz für ungefähr 800 neue Bewohner bedeutet.

Der westliche Teil „ehem. Autokino“ ist als ein multifunktionales Gewerbegebiet mit zwei Teilgebieten geplant. In dem oberen Teilgebiet können Gewerbebetriebe wie etwa Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme oder Tankstellen erbaut werden. Der untere Teil hingegen soll abweichend zum oberen zusätzlich auch für Vergnügungsstätte allgemein zulässig sein.

Durch beide Gebiete läuft die L3266, welche in Zukunft nach dem Bebauungsplan „eine der Hauptverkehrsachsen zur Anbindung der Gemeinde“ darstellt. Die Zufahrt mit dem Auto soll südlich über die Landstraße gelingen. Richtung Nordosten geht von der L3266 die Bahnstraße ab, und vom selben Knotenpunkt aus Richtung Südwesten die Straße Main-Taunus-Zentrum, die das Gelände des ehemaligen Autokinos und des Dorint Hotels erschließt. Letztere soll ausgebaut werden, wodurch eine Querspange zur B8 geschaffen werden soll. Diese wäre schließlich die neue ausgeschilderte Zufahrt nach Sulzbach. Dadurch soll Rückstau vermieden werden, welcher ein massives Problem darstellen und sogar das Ende des Planes bedeuten könne. Die südliche Verbindung zwischen der L3266 und der B8 soll aber weiter bestehen bleiben.

Öffentliche Auslegung

Der Baustart des Projekts ist noch nicht absehbar. Nun beginnt erst einmal die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf, wie Ulla Nördinger, stellvertretende Fachbereichsleiterin, erklärte. Seit Dienstag kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Rosenweg/ehem. Autokino“ einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sowie vorliegende Fachgutachten bis einschließlich Freitag, 18. Juli, im Internet unter https://www.sulzbach-taunus.de (Pfad: Kundenservice & Rathaus > Verwaltung > Fachbereiche > Planung, Bauen, Liegenschaften > Bebauungspläne in Aufstellung) eingesehen werden. Zudem liegen die Dokumente im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 11, im zweiten Obergeschoss (Fachbereich Planung, Bauen, Liegenschaften) aus und sind während der allgemeinen Dienststunden (montags/mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, dienstags von 13.30 bis 18.00 Uhr, donnerstags/freitags von 9 bis 12 Uhr) öffentlich einsehbar.

Während dieser Frist können Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht werden. Termine für eine mündliche Stellungnahme können unter Telefon 06196-7021621, 06196-7021623 oder 06196-70210 abgesprochen werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an das Rathaus der Gemeinde zu versenden. Zudem können Stellungnahmen per E-Mail an info[at]sulzbach-taunus[dot]de gesendet werden. Genauere Informationen sind in der Bekanntmachung Nr. 25/2025 der Gemeinde Sulzbach (Taunus) zu finden.

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