Richtigstellung: Im Artikel „Das sind die Pläne der Bürgerinitiative“ (KW 21) befindet sich eine irreführende Formulierung. Auf Seite 8 wird behauptet, dass „61,75 Prozent der Bürger für die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung und für die Sanierung des Bürgerhauses“ stimmten. Dies ist nicht korrekt. Wie bereits in den vorherigen Artikeln, die im Sulzbacher Anzeiger erschienen sind, festgehalten wurde, beziehen sich die 61,75 Prozent nicht auf die Bürger der Gemeinde Sulzbach (Taunus), sondern auf die abgegebenen gültigen Stimmen vom 18. Februar 2024.



X