Am 9. Juni wird das Europäische Parlament gewählt

Bad Homburg (hw). Die Bürger der Europäischen Union wählen zum zehnten Mal das Europäische Parlament, und es sind 96 deutsche Abgeordnete zu wählen. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, 9. Juni, festgesetzt. In Bad Homburg sind voraussichtlich rund 43 000 Personen für die Wahl zum Europäischen Parlament wahlberechtigt.

Neu ist, dass das Mindestalter für die Wahlberechtigung erstmalig für diese Europawahl auf das 16. Lebensjahr abgesenkt wurde. Wahlberechtigt sind im Grundsatz alle Deutschen (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ein weiterer wahlberechtigter Personenkreis umfasst Deutsche, die am Wahltag im Ausland leben und die Voraussetzungen des Paragraf 12, Absatz 2 Bundeswahlgesetz, erfüllen (sogenannte Auslandsdeutsche).

Für die Europawahl 2024 sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Bad Homburg wohnen sowie im Ausland lebende Deutsche können mit einem Antrag bei der Europawahl am 9. Juni ihr Wahlrecht ausüben. Formulare und Informationen sind auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.bad- homburg.de unter „Aktuelle Themen“ abzurufen.

Gewählt wird bei der Europawahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können entweder als Listen für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Wahlbenachrichtigungen werden den Bürgern postalisch etwa vier bis fünf Wochen vor der Wahl zugesendet. Sämtliche Wahlbenachrichtigungen sollten bis Samstag, 18. Mai, zugegangen sein. Wenn dies nicht der Fall ist, bittet das Wahlamt um Kontaktaufnahme unter Telefon 06172-1003112 oder -3119.

Die Abwicklung der Wahlen ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Bad Homburg werden etwa 500 Helfer benötigt. Für diesen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld (50 Euro für die Beisitzer und 70 Euro für die Wahlvorsteher und für den Schriftführer) gezahlt. Die Stadtverwaltung sucht noch Wahlhelfer, die dieses Ehrenamt ausüben möchten. Eine Registrierung ist über den Online-Service auf der Homepage www.bad-homburg.de möglich. Fragen werden unter Telefon 06172-1003112 oder -3119 oder per E-Mail an wahlen[at]bad-homburg[dot]de beantwortet.



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