Das Seedammbad hat neue Regelungen zur Badebekleidung

Bad Homburg (hw). Das Seedammbad hat seine Haus- und Badeordnung überarbeitet, um die Regelung zur Badebekleidung klarer und verbindlicher zu definieren. Hintergrund ist, dass die bisherige Formulierung „übliche Badebekleidung“ zuletzt zunehmend unterschiedlich ausgelegt wurde.

Zum Schutz der Hygiene, der Wasserqualität und der Sicherheit aller Badegäste gelten ab sofort folgende verbindliche Vorgaben für die Nutzung der Schwimmbecken. Erlaubt sind Badeanzüge und Bikinis, Badehosen und kurze Badeshorts, knielange Radlerhosen, Burkinis (maximal bis Ellenbogen und Knie), UV-Shirts (maximal bis Handgelenk), kurzärmelige Neoprenanzüge, Badehauben oder eng anliegende Kopfbedeckungen und UV-Kopfschutz für Kleinkinder. Die Bekleidung muss aus einlagigem Lycra oder Polyester bestehen. Baumwolle ist nicht erlaubt.

Nicht erlaubt sind dagegen Straßenkleidung jeglicher Art, lange Shorts (über das Knie) oder Kleider, Unterwäsche (auch nicht unter Badebekleidung), Burkinis mit langen Ärmeln oder langen Beinen, Sonnenhüte, gewickelte Kopfbedeckungen, Turbane und Schirmmützen im Wasserbereich.

Das Seedammbad bittet um Verständnis dafür, dass diese Regelungen ab sofort konsequent umgesetzt werden, um allen Badegästen ein angenehmes, sicheres und hygienisches Badeerlebnis zu ermöglichen.



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