Bad Homburg (hw). Die Stadt hat im März mit der schriftlichen Befragung der Bürgerschaft zur Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels 2023 begonnen. Dafür wurden an 3000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalte Fragebögen verschickt. Alle Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern sind durch das Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen. Den Kommunen war es freigestellt, ob sie einen einfachen oder einen Qualifizierten Mietspiegel erstellen. In Bad Homburg hat man sich für einen Qualifizierten Mietspiegel entscheiden. „Diese Variante gibt beiden Parteien, Vermietern und Mietern, ein hohes Maß an Rechtssicherheit und sorgt für Transparenz“, erklärt Dezernentin Lucia Lewalter-Schoor.
Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt, das nun die benötigten Daten erhebt. Die Befragung der Teilnehmer erfolgt über einen schriftlichen Fragebogen, der auch online beantwortet werden kann. Das Vorhaben ist mit dem Mieterbund Bad Homburg und Umgebung und Haus & Grund Hochtaunus sowie der Hochtaunus Baugenossenschaft eG und der GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen abgestimmt und wird von diesen Institutionen unterstützt. „Es war uns wichtig, auch Vertreter von Vermieter- und Mieterseite einzubinden. Denn schlussendlich soll der Mietspiegel von allen Parteien anerkannt werden“, sagt Lewalter-Schoor.
Die Stadträtin bittet alle Haushalte, die einen Fragebogen zugeschickt bekommen, diesen gewissenhaft auszufüllen, und erinnert daran, dass die Teilnahme verpflichtend ist: „Es ist wichtig, dass sich alle beteiligen. Denn nur über eine stichhaltige Probe erhalten wir einen realistischen Datenbestand.“ Der Fragebogen sei nicht kompliziert, und „wenn man eine Frage nicht versteht, darf man die auch auslassen“. Die rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme beruht ebenfalls auf dem Mietspiegelreformgesetz.
Der Schutz der persönlichen Daten ist jederzeit gewährleistet. Der kommunale Datenschutzbeauftragte ist in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwacht dessen rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Institut wurde ebenfalls zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Der Qualifizierte Mietspiegel der Stadt, der im Wesentlichen durch Fördermittel des Landes Hessen finanziert wird, soll voraussichtlich im Ende 2023 veröffentlicht werden. Bei inhaltlichen Fragen können sich die ausgesuchten Bürger unter Telefon 040-334647654 an das ALP Institut wenden.