Stark-Watzinger (FDP) klagt gegen Ausgangssperre in Karlsruhe

Bad Soden
(kw) – Die Bad Sodener Bundestagsabgeordnete Bettina Stark-Watzinger hat im Bundestag gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Sie kündigt an, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die beschlossenen Maßnahmen zu klagen. „Wir alle müssen einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Aber jede Maßnahme, die die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einschränkt, muss verhältnismäßig und wirksam sein“, erläutert Stark-Watzinger.

Auf die beschlossene Ausgangssperre treffe dies nicht zu, führt Stark-Watzinger weiter aus: „Ich halte sie außerdem für einen epidemiologisch nicht gerechtfertigten Eingriff. Ein Spaziergang alleine oder zu zweit stellt zu keiner Uhrzeit ein Infektionsrisiko dar. Mehrere Gerichte haben bereits regionale Ausgangssperren als rechtswidrig eingestuft. Daher muss die nun beschlossene bundesweite Regelung durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.“

Das Gesetz habe weitere Schwächen, so Stark-Watzinger. Auch nach einem Jahr Pandemie fehle noch immer eine flächendeckende Teststrategie, die weitere Öffnungsschritte möglich machen würde. Stark-Watzinger kritisierte zudem das Festhalten an der 7-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab: „Wir benötigen eine differenziertere Betrachtung. Dazu müssen weitere Kennzahlen wie etwa die Auslastung von Intensivbetten und die Impfquote mit einbezogen werden.“

Jetzt gelte es weiterhin, Kontakte zu reduzieren, Testkapazitäten auszuweiten und das Impftempo zu erhöhen. Nach den Pannen bei der Masken- und Impfstoffbeschaffung habe die Bundesregierung auch durch die noch immer fehlende Teststrategie viel Vertrauen in der Bevölkerung verspielt. „Seit über einem Jahr verhält sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst. Trotzdem ist die Pandemie für viele Menschen mit großen Belastungen verbunden, nicht wenige bangen um ihre Existenz. Vor allem Kinder leiden sehr unter der aktuellen Situation. Deshalb ist es umso wichtiger, dass einschränkende Maßnahmen wie die Ausgangssperre auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, effektiv und nachvollziehbar sind und sich vor allem im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen“, so Stark-Watzinger abschließend.



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