Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches festgesetzt

Bad Soden (bs) – Das Überschwemmungsgebiet entlang des Sulzbachs in der Bad Sodener Gemarkung wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt. Die entsprechenden Pläne der betroffenen Grundstücke liegen bei der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus aus.

Es besteht die Möglichkeit, die Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, während der allgemeinen Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr in der Abteilung Tiefbau und Heilquellen der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 1. Stock, einzusehen. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 06196-208-355 ist erwünscht. Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen; darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden. Sollte es aufgrund der Pandemie zu einer erneuten Schließung des Verwaltungsgebäudes kommen, kann der Zeitpunkt der Einsichtnahme telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer vereinbart werden.



X