Brut- und Setzzeit beginnt – Aufsichtspflicht für Hunde

Eschborn (ew). Die ersten Frühlingsblüten sind zu sehen und die Zugvögel kommen bereits aus ihren Überwinterungsgebieten zurück. In der nächsten Zeit besetzen diese Vögel wieder ihre Reviere und beginnen mit der Brut. Auch Rehwild und Feldhasen bringen ihren Nachwuchs zur Welt, der zunächst ungeschützt den Gefahren der Umwelt ausgesetzt ist. 

Daher bittet die Gründezernentin und Erste Stadträtin Bärbel Grade alle Hundehalter, während der Brut- und Setzzeiten ihre vierbeinigen Freunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Immer wieder stören, beunruhigen oder verletzen freilaufende Hunde brütende Vögel und trächtige Tiere oder die schon geborenen Jungtiere. Zum Teil werden Tiere auch getötet. Insbesondere der Feldhase ist vom Aussterben bedroht und steht schon seit Jahren auf der „roten Liste“, ebenso gefährdet sind bestandsbedrohte Vogelarten.

Die Brut- und Setzzeiten dauern grundsätzlich vom 1. März bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt an allen Feldern, Wäldern und Grünflächen, sowohl inner- als auch außerorts eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde. Ausnahmen für den Leinenzwang gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.

„Auch außerhalb der Brut- und Setzzeiten sind Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung durch sie ausgeschlossen ist. Von Kinderspielplätzen sind sie immer fernzuhalten. Dorthin sollten Hunde grundsätzlich nicht geführt werden“, betont Erste Stadträtin Grade.



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