Eschborn (ew). Nach den starken Regenfällen vor Kurzem standen im Eschborner Stadtgebiet etliche Keller und Garagen unter Wasser.

Der Einsatz der Feuerwehr ist gemäß des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes außer bei Bränden, im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen und bei der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr kostenpflichtig, allem voran der Einsatz im Bereich der Technischen Hilfeleistung und Allgemeinen Hilfe. Dazu gehört auch das Auspumpen von Kellern, auch dann, wenn die Dienstleistung durch andere Unternehmen durchgeführt werden könnte. Aufgrund der besonderen Lage haben sich Stadtverwaltung und Feuerwehr darauf verständigt, die erbrachten Einsätze den betroffenen Bürgern nicht zu berechnen.

Hauptsächlich wurden die entstandenen Schäden durch Regenwasser verursacht. Sofern die Möbelstücke und Gegenstände noch intakt sind, besteht zur weiteren Nutzung kein Grund zur Sorge. Für beschädigte Möbelstücke und ähnliche Gegenstände bot die Abfallberatung der Stadtverwaltung kurzfristige Sperrmüll-Termine an. In einigen Fällen kam es jedoch zum Eindringen von Fäkalwasser durch die Kanalisation. Die Stadtverwaltung empfiehlt, Gegenstände, die auf diese Weise kontaminiert wurden, aus Hygiene- und Gesundheitsgründen auf jeden Fall zu entsorgen.

Hierbei verweist die Stadtverwaltung auf die Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer, die sich laut § 5 Abs. 4 der städtischen Entwässerungssatzung gegen den Rückstau aus dem Kanal eigenverantwortlich sichern sollten: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen.“ Der richtige Anschluss der Regenfallrohre sollte ebenso überprüft werden wie die Sicherung von Austrittsöffnungen, beispielsweise Waschbecken oder Bodeneinläufe, die sich unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberfläche) befinden, um einem Eindringen von Wasser aus dem Kanal in Innenräume vorzubeugen.

Das Kanalnetz ist nach technisch üblichen Standards dimensioniert für die Stärke von Regenereignissen, wie sie statistisch alle zwei bis drei Jahre vorkommen. Der Starkregen vor drei Wochen aber war einer der schwersten in den letzten 15 Jahren. Eine erst 2021 erfolgte Überprüfung der hydraulischen Gegebenheiten ergab, dass das Eschborner Kanalnetz intakt ist und den üblichen örtlichen Anforderungen entspricht.

Grundsätzlich ist die häufig anzutreffende Vorstellung, die Kanäle seien zu klein und müssten nur größer gebaut werden, nicht zutreffend. Die Lösung, das Regenwasser möglichst schnell durch große Röhren abzuleiten, widerspricht den Anforderungen an eine geordnete Wasserwirtschaft. Denn ein zu groß dimensionierter Kanal würde im Regelbetrieb nicht ausreichend gespült werden, was zu Ablagerungen, Gasbildung und weiteren Problemen führen würde.

Erforderlich ist deshalb vielmehr ein anderer Umgang mit Regenwasser, insbesondere in Zeiten von vermehrt auftretenden Starkregenereignissen. Regenwasser kann auf Gründächern gespeichert oder in Mulden oder in Retentionszisternen abgeleitet werden. Dabei ist das Ziel, möglichst viel Regenwasser im Gebiet zu behalten und zu verdunsten, zu versickern oder zu verbrauchen und die unvermeidbare Ableitung zeitlich zu verzögern.

Für Neubauprojekte, auch im privaten Bereich, sollen zukünftig Anlagen zur Regenrückhaltung festgeschrieben werden. Dementsprechend werden im Rahmen von städtischen Bauprojekten vergleichbare Maßnahmen getroffen, die dafür sorgen, dass Regenwasser aufgefangen oder umgeleitet wird und anschließend langsamer und kontrollierter in die Kanalisation, den Westerbach oder auf geeignete Sickerflächen gelangt. Beispiele dafür sind der Bau des Stauraumkanals unter dem neuen Radweg zwischen Steinbach und Niederhöchstadt, die Westerbachsportanlage und auch bei den Bauarbeiten am Wiesenbad sind derartige Anlagen vorgesehen.

„Entgegen einiger Vermutungen aus der Bevölkerung waren die Sanierungsarbeiten am Regenentlastungsbecken in der Hauptstraße auf Höhe der evangelischen Kirche nicht schuld daran, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht vollständig fassen konnte. Da die Regenfälle früh genug angekündigt wurden, konnte das Becken rechtzeitig in Betrieb genommen werden und stand in der Nacht vollumfänglich zur Verfügung“, erklärt Bürgermeister Adnan Shaikh. „Die Sinkkästen („Gullys“) werden im September außerplanmäßig erneut gereinigt, um Verschmutzungen, die im Zuge des starken Regens möglicherweise hineingespült wurden, zu entfernen. Mit Blick auf die verstärkt auftretenden Starkregenereignisse werden wir auch den Reinigungsturnus der Sinkkästen erhöhen.“

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger außerdem darum, darauf zu achten, dass Grünschnitt von der Gartenarbeit oder anderer Abfall nicht in die Sinkkästen gerät.

Des Weiteren findet am 19. Oktober die Bürgerversammlung statt, die in diesem Jahr das Thema „Hochwasser und Starkregen“ behandelt. Stadtverordnetenvorsteher von Sternheim wird terminnah zu dieser Versammlung einladen. Bürger erhalten dort die Gelegenheit, sich über die entsprechenden Gefahren in Eschborn sowie die Möglichkeiten, sich vor diesen Gefahren zu schützen, zu informieren und ihre Anliegen und Ideen rund um dieses Thema vorzutragen. Auch das Hochwasser- und das Starkregenkonzept werden im Rahmen der Veranstaltung präsentiert. Es ist geplant, für das kommende Jahr Maßnahmen aus den 2021 beauftragten und seit Ende Juli dieses Jahres vorliegenden Konzepten umzusetzen.



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