Auf ausladende Hecken und Sträucher achten

Friedrichsdorf (fw). Gartenbesitzer müssen jetzt wieder verstärkt darauf achten, dass Bäume und Sträucher nicht weit über die Grundstücksgrenze hinaus auf Straßen und Gehwege ragen und somit die Sicht behindern. Verkehr und Fußgänger dürfen keinesfalls gefährdet oder behindert werden. Das gilt nicht nur für Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, sondern auch für Feld- und Gehwege. Verkehrszeichen, Schilder und Straßenleuchten müssen ebenfalls uneingeschränkt sichtbar sein. Bei Bürgersteigen muss eine lichte Höhe von 2,50 Metern und bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein. Heckenneubepflanzungen sollten mindestens mit 0,60 Metern angesetzt werden, damit sie genügend Freiraum haben sich zu entfalten und nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen.Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Die Kosten für eine Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung, beispielsweise beim Rückschnitt von Hecken und Bäumen, hat der jeweilige Grundstückseigentümer zu tragen.



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