Informationen zum Ausbau der Taunusbahnstrecke liegen vor

Friedrichsdorf (fw). Die Elektrifizierung der Taunusbahn nimmt Fahrt auf: Die Öffentlichkeit kann sich nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Detail über die Elektrifizierung und den Ausbau der Taunusbahnstrecke informieren. Mit dem Start des Planfeststellungsverfahrens werden ab dem 16. November bis zum 15. Dezember die Unterlagen in den Städten Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Usingen sowie den Gemeinden Grävenwiesbach, Waldsolms und Wehrheim zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis einschließlich zum 1. Februar 2021 kann nun jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, beim Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde und den vorgenannten Städten und Gemeinden Einwendungen gegen den Plan erheben. Darüber hinaus werden beispielsweise auch die Behörden sowie die Naturschutzvereinigungen und weitere Einwender im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt.

Landrat Ulrich Krebs: „Das Planfeststellungsverfahren ist dafür da, alle vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen einer Abwägung ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Die Taunusbahn ist die Lebensader für den ÖPNV im Hochtaunuskreis – wie es mit ihr weitergeht, geht uns daher alle an. Das Verfahren bietet den Bürgern des Landkreises nach der Bürgerinformationsveranstaltung des VHT eine weitere Chance, die Planungen zum Vorhaben einzusehen und Wünsche einzubringen. Dabei werden sie feststellen können, wie das Projekt lebt und sich weiterentwickelt – denn die wertvollen Anregungen aus der Bürgerveranstaltung sind bereits in die Unterlagen mit eingeflossen.“

Die Taunusbahn soll für die Umsetzung eines neuen Verkehrskonzeptes ausgebaut werden. So wird die Bahnstrecke zwischen Friedrichsdorf und Usingen elektrifiziert, damit die S-Bahn-Linie S5 von Frankfurt aus in Zukunft über Friedrichsdorf hinaus bis nach Usingen verkehren kann. „Nach der Übernahme und der grundlegenden Modernisierung der Taunusbahn durch den VHT vor über 30 Jahren ist die Elektrifizierung und die Verlängerung der S-Bahn bis Usingen erneut ein Quantensprung für die verkehrliche Entwicklung des Usinger Landes“, sagt Landrat Krebs.

„Der Ausbau der Infrastruktur ist ein ganz zentraler Punkt in unserer Leitlinie RMV-Mobilität2035 und auch in Corona-Zeiten nach wie vor dringend notwendig“, sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Ich freue mich daher, dass es bei der Taunusbahn weiter vorangeht und mit der Elektrifizierung die Voraussetzung für deutlich höhere Kapazitäten auf der Strecke geschaffen wird – denn eine einzelne S-Bahn kann als Vollzug bis zu 1000 Personen befördern. Damit haben wir genug Spielraum, um auch bei deutlich steigenden Fahrgastzahlen ausreichend Platz für alle Fahrgäste zu bieten.“

CO2-Ausstoß vermindern

„Elektrifizierung und Ausbau der Taunusbahn sind dringend nötig, um die Kapazität der gegenwärtig sehr stark ausgelasteten Strecke zu steigern und den CO2-Ausstoß zu vermindern“, sagte Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Deshalb hat das Land das Vorhaben bereits Anfang 2020 zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet, mit dem der Bund bei Elektrifizierungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernimmt. Die Investition nutzt auch dem gesamten Verkehrssystem, weil sie das Straßennetz um täglich 70 000 Pkw-Kilometer entlastet.“

Zu der nun stattfindenden förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit erläutert VHT-Geschäftsführer Frank Denfeld: „In den Planungen haben wir großen Wert darauf gelegt, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes umfassend abzuwägen. Das Projekt soll der ganzen Region zugute kommen. Ein konstruktiver Austausch mit der Öffentlichkeit ist uns daher sehr wichtig“. Dieser Austausch wird auch unter Pandemie-Bedingungen ermöglicht. Die ortsüblichen Bekanntmachungen und die Planfeststellungsunterlagen können auch im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik „Presse, Öffentliche Bekanntmachungen, Verkehr, Eisenbahnen“ eingesehen werden. Um die Unterlagen an Ort und Stelle einsehen zu können, bittet der VHT die Hinweise zu den Dienstzeiten in den Bekanntmachungen der oben genannten Gemeinden und Städte zu beachten.



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