Von einem unserer Leser erhielten wir dieser Tage einen ausführlichen Fragebogen zur Müllentsorgung. Da auch wir nicht alle Fragen beantworten konnten, haben wir den Brief an das Rathaus weitergereicht, wo er von Friedrike Christmann bearbeitet und beantwortet wurde. Wir geben die Informationen gern weiter.
Wo landet der Inhalt der Bio-Tonnen?
Am 24.2.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Danach sind Bioabfälle, die aus privaten Haushaltungen stammen, getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Die Verwertung (stofflich und energetisch) der eingesammelten Bioabfälle erfolgt in der Biogasanlage der Rhein-Main-Deponie GmbH (RMD) in Flörsheim-Wicker.
Wird er (der Inhalt der Bio-Tonnen) kompostiert oder zu Bio-Gas verarbeitet
?
Der Bio-Abfall wird gemäß der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 6 KrWG) verwertet. Die neue Hierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden. Für die Verwertung des Bio-Abfalls bedeutet dies, dass der Bio-Abfall zuerst kompostiert wird und dann stufenweise weiterverwertet wird bis zur Verwertung als Bio-Gas.
Das Biogas besteht etwa zur Hälfte aus Methangas. Dieses Gas wird in der Gasverwertungsanlage, die neben der Biogasanlage in Flörsheim-Wicker steht, zur Erzeugung von Ökostrom und –wärme verwendet und es ersetzt somit fossile Energieträger wie Kohle und Erdgas.
Die nach der Vergärung verbleibenden Gärrückstände stellen einen wertvollen organischen Dünger dar, der insbesondere regional in der Landwirtschaft und bei der Rekultivierung von Deponien eingesetzt wird.
Erhält die Gemeinde dafür eine Vergütung?
Nein. Die Stadt Kelkheim bezahlt für die Entsorgung einer Tonne Bioabfall derzeit 59,33 Euro zuzüglich 19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer. Für die Entsorgung einer Tonne Restmüll hingegen sind 239,50 Euro zu entrichten. Auf diese Entsorgungspreise hat die Stadt Kelkheim keinen Einfluss; sie werden vom Main-Taunus-Kreis vorgegeben.
Wo landet der Inhalt der gelben Säcke? Wird er recycelt oder thermisch verwertet? Gibt es dafür eine Vergütung?
Die Gelben Säcke werden über das Duale System Deutschland (DSD) entsorgt und verwertet. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Verwertungs- und Entsorgungskosten bereits beim Einkauf der Leichtverpackungsmaterialien bezahlt. Daher werden die Gelben Säcke auch kostenlos abgegeben und die Entsorgungskosten sind nicht in der Abfallgebühr der Stadt Kelkheim (Taunus) enthalten.
Die gleichen Fragen gelten für Altpapier und Altglas zumindest ob die Vergütung die Abfuhr-Kosten decken?
Die Altpapierentsorgung und -verwertung gliedert sich gemäß europaweiter Ausschreibung nach Verwertungs- und Vermarktungsaufwendungen. Die Stadt Kelkheim muss Leerungs- und Logistikkosten aufwenden. Die Vermarktung der Papierabfälle werden unter monatlicher Anpassung an den EUWID-Index abgerechnet. EUWID Recycling und Entsorgung ermittelt in regelmäßigen Abständen die Marktpreise für verschiedene Sekundärrohstoffe sowie für die Entsorgung von Abfällen. Ergebnisse werden in Form von Preistabellen, Charts und Zeitreihen bereitgestellt.
Eine Kostendeckung hängt von der jeweils eingesammelten Papiermenge und dem jeweils gültigen Marktpreis für die eingesammelte Papiermenge ab.
Der Restmüll wird vermutlich in Frankfurt im Heizkraftwerk verbrannt. Werden vorher oder nachher z.B. Metalle aussortiert?
In der Regel nein.
Das Sortieren des Abfalls, der aus privaten Haushaltungen stammt, obliegt nach § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dem Abfallerzeuger. Darin heißt es: „(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Der Wille zur Entledigung im Sinne des Absatzes 1 ist hinsichtlich solcher Stoffe oder Gegenstände anzunehmen,
1. Die bei der Energieumwandlung, Herstellung, Behandlung oder Nutzung von Stoffen oder Erzeugnissen oder bei Dienstleistungen anfallen, ohne dass der Zweck der jeweiligen Handlung hierauf gerichtet ist, oder 2. deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt.
Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen.“
Metalle, Alteisen und sonstige Wertstoffe können von Kelkheimer Bürgerinnen und Bürgern kostenlos samstags von 8 bis 12 Uhr auf dem Wertstoffhof, Zeilsheimer Weg 4, abgegeben werden.