Kelkheim (ju) – In Kelkheim sorgt der neue Bebauungsplan „Nordöstlich Gimbacher Weg“ weiterhin für Diskussionen, insbesondere wegen der Frage, ob private Schwimmbecken in diesem Gebiet erlaubt bleiben sollen. Wolfgang Coy von der ukw-Fraktion brachte in der Stadtverordnetenversammlung einen anschaulichen Vergleich: Schon ein kleiner Gartenpool könne mehr als 22 Kubikmeter Wasser fassen – eine Menge, die ein Kelkheimer Haushalt in acht Monaten verbrauche. Angesichts der zunehmend trockenen Sommer und der Belastung durch Starkregenereignisse plädierte Coy dafür, im neuen Baugebiet auf Pools und Schwimmteiche zu verzichten. Die ukw wollte damit auf eine nachhaltigere Nutzung der Wasserressourcen hinwirken.
Pools ja oder nein
Der Bebauungsplan betrifft das Gebiet zwischen Gundelhardtstraße und „Im Förstergrund“. In diesem Bereich sind nur etwa ein Dutzend Grundstücke betroffen. Bereits bei der ersten Diskussion war strittig, ob Pools grundsätzlich untersagt werden sollten, um den Wasserverbrauch einzudämmen. CDU, SPD, FDP und die Freien Wähler lehnten diesen Vorschlag ab, was zu einer kontroversen Debatte führte. Gegner des Pool-Verbots argumentierten, dass eine generelle Einschränkung überzogen sei und dass in vielen Fällen das Wasser ohnehin aus den Hauswasserzisternen stamme und nicht aus externen Quellen. Zudem verwies man darauf, dass bei Starkregenereignissen in der Stadt bereits Maßnahmen wie der Bau von Versickerungsmulden umgesetzt würden.
Bewusstsein schärfen
Besonders Patrick Falk (FDP) betonte, dass man nicht „die kleinsten Dinge“ verbieten, sondern vielmehr an der Bewusstseinsbildung gearbeitet und auf effiziente Lösungen gesetzt werden solle. Jochen Ballach (ukw) verwies auf Klimaprognosen, nach denen die Zahl heißer Tage in der Region bis 2050 deutlich steigen werde. Er mahnte, dass der Grundwasserspiegel bereits jetzt unter Druck stehe.
Auch Doris Salmon (ukw) berichtete von anderen hessischen Kommunen, die den Wasserverbrauch stärker reglementieren. Einig war man sich immerhin darin, dass die Probleme nicht allein durch Bauvorschriften zu lösen seien, sondern dass auch ein Beitrag durch private Haushalte notwendig ist. Ein Vorschlag war, Schwimmteiche nur mit gefilterten und zirkulierenden Systemen und ohne Chlor zu betreiben.
Nach Abschluss der Debatte beschloss die Mehrheit, Pools auch weiterhin zuzulassen. Der Bebauungsplan ersetzt eine Altplanung aus den 1970er-Jahren. Vorgesehen sind unter anderem eine maximale Geschossflächenzahl von 0,4, eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie Maßnahmen zur Fassaden- und Dachbegrünung. Die Firsthöhe ist auf 10,50 Meter, die Traufhöhe auf 7,50 Meter begrenzt.