Mit der Briefwahl dem Virus Covid-19 aus dem Weg gehen

Die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen stehen am 14. März vor der Tür und so mancher wird gerade jetzt zu den Corona-Zeiten ungern aus dem Haus gehen, um sich möglicherweise unterwegs mit dem tückischen Virus anzustecken. Man kann auch von zu Hause auswählen, kann die langen Namenslisten am Küchen- oder Wohnzimmertisch bearbeiten. Die Briefwahl macht es möglich, und die Befürchtung, sich unterwegs anzustecken bleibt auf ein Minimum reduziert. Allerdings, wählen kann nur, wer einen Wahlschein erhalten hat oder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Rathaus (Wahlbehörde) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. In der Wahlbehörde erfährt man auch alles über Termine.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, einen amtlichen Stimmzettel und einen dazugehörenden amtlichen Stimmzettelumschlag. Hört sich ganz schön kompliziert an – aber beim Blättern in den Unterlagen wird man entdecken: Für die Gemeindewahl einen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag, für die Kreiswahl einen roten Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag und für die Bürgermeisterwahl einen gelben Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag.

Dazu wird sich in dem Umschlag ein orangenen Wahlbriefumschlag befinden, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind. Dazu gibt es Lesestoff, ein amtliches Merkblatt, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig absenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wenn man sich noch nicht für den Bürgermeister, die Kreistagsabgeordneten und Stadtverordneten entschieden hat, dem bleibt noch ein Paar Tage Zeit zum Nachdenken.



X