Trinkwassernotstand in Kelkheim ausgerufen

Jetzt heißt es für Alle, noch verantwortlicher mit dem kostbaren Nass umzugehen. Foto: pixabay

Kelkheim
(kez) – Der Trinkwasserverbrauch erreicht derzeit Spitzenwerte, zugleich hält das trockene Wetter unvermindert an. Die Bemühungen in den letzten Wochen zum Sparen von Trinkwasser blieben leider ohne Erfolg.

Aus diesem Grund wird erstmals die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim ausgerufen. Es liegt eine akute Trinkwasserknappheit im gesamten Kelkheimer Stadtgebiet vor. Da nun die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist, ruft die Stadt mit sofortiger Wirkung den Wassernotstand aus. Es gelten während des Wassernotstandes folgende Verbote:

• Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu verschwenden oder aufzuspeichern

• Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verschwenden:

- zum Beregnen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasen- und Grünflächen, Parkanlagen – mit Ausnahme von Neuanpflanzungen in der Anwuchsphase –, Spiel- und Sportstätten, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen- und Bauwerken. Das maßvolle Gießen von Balkon-, Kübel- und Gartenpflanzen ist von dem Verbot nicht erfasst,

- zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen,

- zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln, sowie zum Betrieb von Klimaanlagen,

- zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitung festlegen.

Bereits seit einigen Tagen steht die Trinkwasserampel auf Rot. Würde die Stadt jetzt keine Maßnahmen ergreifen, liefe sie Gefahr, den Wasserbedarf nicht mehr decken zu können. Die Restkapazitäten in den Hochbehältern haben sich drastisch reduziert. Gleichzeitig lässt sich die Förderleistung der stadteigenen Brunnen nicht mehr erhöhen.

Die Stadt appelliert wiederholt und eindringlich an die gesamte Bevölkerung, den Wasserverbrauch deutlich zu reduzieren und sich an die Gefahrenabwehrverordnung zu halten.
Diese Regeln gelten im gesamten Stadtgebiet.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

Sobald sich die Situation ändert, wird der Magistrat die Bürger unverzüglich informieren.



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