Beim Verbrennen von Gartenabfällen Mindestabstände einhalten

In der nun beginnenden wärmeren Jahreszeit möchte so mancher seinen pflanzlichen Gartenabfall verbrennen. Damit man hier auf der sicheren Seite ist, sollte man sich an die „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ halten. Diese besagt unter anderem, dass Gartenabfälle nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr, verbrannt werden dürfen.

Außerdem sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;

35 Meter von sonstigen Gebäuden;

5 Meter zur Grundstücksgrenze;

100 Meter von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;

50 Meter von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;

100 Meter von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden;

20 Meter von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.

Damit die Feuerwehr nicht unnötig alarmiert wird, muss eine Verbrennung mindestens drei Tage vorher beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies geht telefonisch unter den Nummern 06174/202 270, 202 275 und 202 269 oder per Fax unter 202278 oder per E-Mail unter ordnungsamt[at]koenigstein[dot]de.



X