Bodenrichtwerte der Stadt zur Einsicht offengelegt

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 10. und 11. Januar 2018 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2018 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt 61462 Königstein im Taunus beschlossen.

Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung sind die ermittelten Werte vom 7. Mai bis 8. Juni 2018 im Fachdienst Planen/Umwelt der Stadt Königstein, Burgweg 5 im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz, während der Dienststunden montags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15.30 Uhr bis 17.45 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht offengelegt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, gibt unter der Telefonnummer 06431-9105 6843 Auskunft über die aktuellen Bodenrichtwerte. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte von aktuellen und zurückliegenden Stichtagen sind kostenpflichtig. Im Internet sind die aktuellen Bodenrichtwerte unter www.boris.hessen.de kostenfrei einsehbar.

Königstein im Taunus, den 2. Mai 2018

Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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