Schülerticket: Für einen Euro pro Tag in ganz Hessen mobil

Hochtaunuskreis (kw) – Pünktlich zum 1. August startet das Schülerticket Hessen. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren, können die neue Jahreskarte erwerben. „Ich freue mich, dass wir mit dem ÖPNV-Angebot für viele Schüler einen echten Mehrwert schaffen konnten. Das neue Schülerticket spiegelt den allgemeinen Mobilitätstrend wider, oftmals wird der ÖPNV auch über das lokale Gebiet hinaus genutzt“, sagte Landrat und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des RMV, Ulrich Krebs. Mit dem Schülerticket Hessen kann man einfach einsteigen und losfahren – egal wann und egal wo in Hessen. Denn mit diesem Ticket können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende umgerechnet für nur einen Euro am Tag das ganze Jahr über mit den Bussen und Bahnen der drei Verkehrsverbünde Rhein-Main (RMV), Nordhessen (NVV) und Rhein-Neckar (VRN) fahren, auch in den Ferien. Der einheitliche Preis des Tickets beträgt 365 Euro (bei Einmalzahlung im Voraus). Auch die Abbuchung in 12 Monatsraten zu je 31 Euro ist möglich; dann beträgt der Gesamtpreis 372 Euro. Das Schülerticket Hessen ist immer personenbezogen und deshalb nicht übertragbar. Das Ticket ermöglicht nicht die kostenfreie Mitnahme weiterer Personen.

Die neue Jahreskarte für Schüler/-innen und Auszubildende bietet erhebliche Vorteile: Da diese Zeitkarte in ganz Hessen gilt, erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten – vor allem in der Freizeit. So kommen Jugendliche damit zum Sporttraining, in den Musikunterricht oder zu Freunden. Auch bei einem Praktikum oder einem Schulausflug entstehen keine weiteren Kosten. Das Schülerticket wird nur als elektronische Fahrkarte (eTicket) ausgegeben. Dies bedeutet, dass die Fahrkarte elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Bei Verlust der Chipkarte wird das Ticket gesperrt und gegen eine Gebühr ersetzt.

Hinweise zum Kauf des Schülertickets Hessen: Für das Schülerticket Hessen benötigen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen – neben dem Bestellschein mit den persönlichen Daten – lediglich einen Altersnachweis.

Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist eine Bescheinigung der hessischen Schule oder Ausbildungsstelle auf dem Bestellschein erforderlich. Bei Personen ab dem 18. Lebensjahr erfolgt der Nachweis generell auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. Das neue Schülerticket Hessen gibt es auch im Abonnement, das sich automatisch jährlich bis zum 18. Geburtstag verlängert. Ab dem 18. Geburtstag ist jährlich eine Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.

Das Ticket gilt ab dem 1. eines beliebigen Monats für zwölf aufeinander folgende Monate. Wenn der vollständig ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. eines Monats vorliegt, kann das Schülerticket Hessen ab dem 1. des darauf folgenden Monats gelten. Die Zusendung der Chipkarte mit dem gespeicherten Schülerticket Hessen auf dem Postweg erfolgt grundsätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn.

Der Kauf des Schülertickets Hessen ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz keinen Anspruch auf die Übernahme der Beförderungskosten haben, und für Auszubildende ein sehr attraktives Tarifangebot. Das Schülerticket Hessen ersetzt innerhalb der Kreise die jeweilige CleverCard und die nach Preisstufen gestaffelte, kreisübergreifend gültige CleverCard. Für kürzere Zeiträume gibt es unverändert die preisstufenbezogenen RMV-Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Ausbildungstarif. Diese sind allerdings nicht hessenweit gültig, sondern nur in den notwendigen RMV-Tarifgebieten zwischen der Wohnung und der besuchten öffentlichen oder privaten Schule bzw. der Ausbildungsstelle.

Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz Anspruch auf die Übernahme der Beförderungskosten durch den Hochtaunuskreis als Schulträger haben, erhalten ohne weiteren Antrag zum 1. August 2017 eine Chipkarte mit ihrem persönlichen Schülerticket Hessen direkt nach Hause gesandt.

Für diese Schüler/-innen sind die Jahreskarten weiter kostenfrei. Die Schüler/-innen mit Wohnort im Hochtaunuskreis und Schulort außerhalb des Kreisgebietes, die zur Zeit vom Hochtaunuskreis nur eine anteilige Erstattung der Fahrtkosten erhalten, werden ohne weiteren Antrag ab dem Schuljahr 2017/2018 gleichgestellt. Auch hier wird die persönliche und jetzt auch kostenfreie Jahreskarte direkt zum 1. August zugeschickt. – Die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Hessischen Schulgesetz gelten unverändert. Nähere Informationen: www.hochtaunuskreis.de – Schule und Betreuung – Schülerbeförderung; Kontakt: schuelerbefoerderung[at]hochtaunuskreis[dot]de

Einen Überblick gibt der Flyer „Das Schülerticket Hessen 2017“. Detaillierte Informationen enthält die Broschüre „Das neue Schülerticket Hessen 2017“. Diese Broschüre und Bestellscheine sind u.a. beim VHT (Landratsamt, Haus 3, Zimmer 214), in den VHT-Vorverkaufsstellen, bei der Hessischen Landesbahn (HLB) im Bahnhof Königstein, bei den Stadtwerken Oberursel (Oberurseler Straße 55-57), in der Mobilitätszentrale im Bahnhof Bad Homburg und in den Bürgerbüros im Hochtaunuskreis verfügbar.

Der Flyer, die Broschüre und weitere Bestellscheine sind abrufbar unter www.verkehrsverband-hochtaunus.de oder www.rmv.de.



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