zur Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus
Herr Julius Peter Zyweck hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass er sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus mit Ablauf des 31.12.2024 niederlegt.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herrn Julius Peter Zyweck aus diesem Gremium fest.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen
Herr Uwe Lampe, geb. 1961 in Königstein im Taunus, Rossertstraße 14, Königstein im Taunus.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Königstein im Taunus, 18. Dezember 2024
Die Gemeindewahlleiterin,
gez. Katya Hengen