Ausrufung der Trinkwasserknappheit gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Königstein

Die aktuell extrem angestiegenen Trinkwassertagesverbräuche von ca. 3.500 m³ erfordern dringend Gegenmaßnahmen. Der Tagesverbrauch liegt zur Zeit ca. 800 m³
über
dem Verbrauch vom Vorjahr und entspricht eher einem Wasserverbrauch an einem heißen Sommertag im Juli oder August.

Solch hohe Verbräuche schon vor Beginn der Sommermonate können nicht über einen längeren Zeitraum durch die eigene städtische Wasserversorgung abgedeckt werden. Eine Erhöhung des Fremdwasserbezuges über den Wasserbeschaffungsverband Taunus ist nicht möglich. Die hohen Verbrauchswerte sind nur durch die unverhältnismäßige Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung in den Gärten oder zur Befüllung von Pools zu erklären.

Für den persönlichen Bedarf reicht hier in Königstein eine tägliche Trinkwasserabgabe von 2.500 m³ völlig aus. Das entspricht in etwa einem Tagesverbrauch von 140 Litern pro Einwohner und Tag.

Die Stadtwerke der Stadt Königstein im Taunus sehen sich deshalb gezwungen, hier frühzeitig gegenzusteuern und gemäß Gefahrenabwehrverordnung die Trinkwasserknappheit (Stufe 1 der Gefahrenabwehrverordnung) auszurufen.

Bei Trinkwasserknappheit
dürfen

keine Wege, Rasen- und Grünflächen über 200 m² aus dem öffentlichen Trinkwassernetz
, sondern nur aus Zisternen oder privaten Brauchwasseranlagen,
bewässert werden.

Es ist weiterhin
verboten, private Schwimmbecken
mit einem Volumen von über 25 m³ und Zisternen aus der Trinkwasserleitung
zu befüllen bzw. nachzufüllen
.

Der Bedarf für die Gartenbewässerung sollte generell über Regenwasserzisternen gedeckt werden.

Die Bevölkerung wird hiermit nochmals eindringlich um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gebeten, damit weitere Einschränkungen und die Ausrufung des Wassernotstandes (Stufe 2 der Gefahrenabwehrverordnung) vermieden werden können. In diesem Zusammenhang muss an die Sommerzeiträume der Jahre 2019 und 2021 erinnert werden.

Auch hier kam es infolge eines unvernünftigen Verbrauchsverhaltens zu extremen Problemen in der städtischen Trinkwasserversorgung.

Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Stadt Königstein unter Rathaus – Stadtrecht – Gefahrenabwehrverordnung – Trinkwassernotstand eingesehen und heruntergeladen werden.



X