Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 13.08.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“ beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 14.05.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Altstadt zwischen der Le-Cannet-Rocheville-Straße, der Theresenstraße und der Herzog-Adolph-Straße. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung, Königstein, Flur 4, Flurstücke 146/13,146/38
Flur 5, Flurstücke 3/29, 3/30, 3/35, 3/38, 3/39, 3/40, 3/41, 3/42, 3/43, 3/44, 3/45, 13/26, 21/2, 21/3, 26/2, 26/4, 26/8, 26/12, 26/13, 26/14, 26/15, 26/16, 26/18, 26/19, 26/17, 26/20, 28/1, 47/44, 47/49, 56/7, 56/8, 58/1, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/7, 59/1, 60/3, 60/4, 60/5, 60/7, 63/3, 64/2, 64/3, 67, 93/1, 98/3, 69/1, 74/4, 75/3, 76/3, 77/1, 78/1, 78/2, 79/1, 79/2, 80/2, 80/4, 81, 82, 85/4, 87/2, 88/1, 93/2, 98/1, 98/2, 99/4, 99/6, 99/12, 99/13, 99/15, 99/16, 99/17, 99/18, 99/19, 99/20, 100/1, 100/2, 100/3, 100/4, 100/5, 100/6, 100/7, 100/8, 101/1, 101/3, 101/4, 101/5, 101/6, 101/7, 101/8, 103/1, 103/3, 103/8, 103/9, 109/17
Flur 13 Flurstücke 1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 2/3, 3/2, 3/4, 3/5, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 5/2, 5/3, 5/4, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 8/3, 9/1, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 12/1, 17/1, 19/1, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 24/1, 24/2, 27/1, 27/2, 27/4, 28/3, 29/1, 29/2, 29/3, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/2, 87, 89/3, 92/1, 92/3, 92/4, 92/6, 92/7, 92/9, 92/10, 92/11, 92/12, 92/13, 92/14, 92/15, 92/16, 218/7, 237/2
Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, der landschaftspflegerische Beitrag sowie die Begründung in der Zeit vom 03.08.2020 bis 04.09.2020 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags: von 8.30 bis 12 Uhr
und von 13 bis 18 Uhr
dienstags, mittwochs, donnerstags:
von 8.30 bis 12 Uhr
und von 13 bis 16 Uhr
freitags: von 8.30 bis 12 Uhr
(Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich!)
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 des Gesetztes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird der Entwurf des Bebauungsplanes und sämtliche Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, K 76 „Limburger Straße II“, veröffentlicht und kann eingesehen werden. Zudem befindet sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.
Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus:
Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind einzuhalten.
Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174) 202-220, (06174) 202-221, (06174) 202-231 und (06174) 202-258 zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.
Königstein im Taunus, den 14.07.2020 Der Magistrat
Jörg Pöschl
Erster Stadtrat