Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung

Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Königstein im Taunus vom 23.5.2017

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 348), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. I S. 573), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus. in der Sitzung am 05.11.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 27 Abs.3 erhält folgende neue Fassung:

Die Gebühr beträgt pro m³ 2,45 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer

Artikel 2

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Königstein im Taunus, den 12.11.2020

Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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