Beteiligung der Öffentlichkeit zu B-Plan „Ehemaliger Sportplatz BNS“

In der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Januar 2021 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemaliger Sportplatz BNS“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat weiter in ihrer Sitzung am 16. September dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemaliger Sportplatz BNS“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 91 HBO sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem Vorhabenträger vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB geschlossen wird.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, gemäß § 12 Absatz 3 a BauGB auf den genannten Grundstücken planungsrechtlich eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die gewerblichen Flächen liegen an der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 23/35. Das Flächenverhältnis der Nutzung ist mit ca. 75 % Wohnen und ca. 25 % Gewerbe geplant.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen zum Entwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Verkehrsuntersuchung, das Schallimmissionsschutzgutachten, das Artenschutzgutachten, der Geotechnische Bericht und die Baubeschreibung zur Erschließung/zum Regenwasserkonzept im Zeitraum vom 4. Oktober bis 5. November (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die oben genannten Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter https://www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, VEP „Ehemaliger Sportplatz BNS“, veröffentlicht und können eingesehen werden. Zudem findet sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus: Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind einzuhalten.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern 06174-202-220, 06174-202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.

Königstein im Taunus, den 22.09.2021 Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister

Gemarkung Königstein, Flur 8, Flurstücke 23/35, 23/36 (teilweise), 23/40 (teilweise), 23/45, 23/46, 23/47, 23/48, 23/49 (teilweise) sowie 108/51(teilweise). Die Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.

Skizze: Stadt Königstein im Taunus



X