Frankfurter Straße: Rücksicht und gute Sichtbarkeit gefordert

So ist es richtig: helle, reflektierende Kleidung und funktionierendes Licht. Der Radfahrer fährt gut sichtbar auf dem Radstreifen.Fotos: Stadt Königstein

Auf der Frankfurter Straße gibt es immer wieder Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern.

„Zu wenig Platz“ ist der allgemeine Tenor aller Beteiligten. Autos drängeln sich an den Radfahrerinnen und Radfahrern auf dem Radstreifen vorbei, diese weichen dann auf den Gehweg aus und gefährden die Fußgängerinnen und Fußgänger. Katya Hengen, Leiterin des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung: „Wir können die Frankfurter Straße ja nicht verbreitern. Die Lösung ist mehr Rücksichtnahme und eine bessere Sichtbarkeit gerade der Radfahrerinnen und Radfahrer.“

In unregelmäßigen Abständen schickte sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Hauptverkehrsader der Innenstadt, um mit allen Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern zu sprechen, für gegenseitige Rücksichtnahme zu werben. Ordnungsamtsmitarbeiter Heinz Peter Vogel: „Kein Pardon gibt es allerdings für parkende Autos auf dem Radstreifen. Die bekommen ein sogenanntes ‚Knöllchen‘. Bei den anderen werben wir für Rücksichtnahme. Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem Gehweg radeln, müssen wir anhalten, denn das ist nicht erlaubt. Sie bringen zu Recht das Argument der oft rücksichtslosen Autofahrer, aber trotzdem dürfen nur kleine Kinder auf den Gehweg.“

Hengen kennt das Problem und verweist auf eine Lösung, die allen Verkehrsteilnehmern helfen kann: „Gerade bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechtem Wetter ist es für Autofahrerinnen und Autofahrer schwierig, die Menschen in dunkler Kleidung rechtzeitig zu sehen. Da kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Mit heller, möglichst reflektierender Kleidung und funktionierendem Licht sind die Menschen auf dem Rad besser einzuschätzen.“

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt. Begleitende Aufsichtspersonen können mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.

Der ADFC warnt sogar auf seiner Homepage: „Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Vollen Schadensersatz erhalten sie als Geschädigte nicht, meist gehen sie sogar leer aus.“

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