Für mehr Dog-Stations:Hundesteuer wird angehoben

Königstein (gs) – In ihrer letzten Versammlung verabschiedeten die Stadtverordneten eine neue Hundesteuersatzung, mit der auch die Anhebung der Steuersätze einhergeht. Bereits der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung beschlossen, die Annahme der neuen Satzung zu empfehlen, so Thomas Boller. Die alte Satzung sei, so Daniel Georgi (CDU), bereits 17 Jahre alt und damit eine Anpassung seit langem „fällig“. Auch die Kosten für die immer beliebteren „Dog-Stations“, denen die Hundebesitzer die notwendigen „Häufchenbeutel“ entnehmen können, müssten finanziert werden. Für die Besitzer der zirka 1.000 „Ersthunde“ und etwa 30 „Zweithunde“ (plus wenige „Dritthunde“) im Stadtgebiet bedeutet dies, dass sie voraussichtlich ab 1. April mit höheren Hundesteuern belastet werden. Für den ersten Hund werden dann 96 Euro (vorher 72 Euro) pro Jahr fällig. Jeder „Zweithund“ wird mit 192 Euro (vorher 144 Euro) und jeder Dritthund (sowie jeder weitere Hund) mit 288 Euro (vorher 180 Euro) Hundesteuer belegt. Davon abweichend beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 480 Euro (5-facher Satz eines ersten Hundes). Nach wie vor sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen, von der Hundesteuer befreit. Näheres regelt die neue Satzung, die voraussichtlich am 1. April in Kraft treten wird und in dieser Fassung bis zum 31. Dezember 2030 gelten soll. Anschließend, so ist geplant, soll die Satzung turnusmäßig überprüft und neu verabschiedet werden.



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