Leserbrief

Straßenbeiträge Graf-Stolberg-Straße

Unser Leserin Ulrike Schwan, Miteigentümerin einer Eigentümergemeinschaft in der Graf-Stolberg-Straße, schreibt unter der Überschrift „Kann man als Bürger der Stadt Königstein noch Vertrauen in die Gesetzgebung der Stadt haben?“ zur Erhöhung der Anliegeranteile bei der Sanierung der o.g. Straße Folgendes:

Die 2. Anwohneranhörung zur grundhaften Erneuerung der Graf-Stolberg-Straße in Königstein am 15.5.2025 wurde zur abendlichen Nervenbelastung der Anlieger. Grund sind die sich verdoppelnden Anteile der geänderten Anliegerbeiträge.

Geändert haben sich durch die am 1.1.2025 beschlossene neue Straßenbeitragssatzung der Anteil der Stadt Königstein und der daraus resultierende Anteil der Anlieger. Künftig werden für reine Anliegerstraßen nur noch 25 % von der Stadt getragen, 75 % müssen die Anlieger schultern. Nach der alten Satzung hätte die Stadt 62,5 % tragen müssen, den Anliegern wären dann nur noch 37,5 % berechnet worden.

Aufreger Nummer 1:

Die um den Jahreswechsel beschlossene Änderung der Straßenbeitragssatzung ist über die Homepage der Stadt Königstein nicht zu finden, ist dort noch nicht eingestellt, wohl auch noch nicht veröffentlicht. Aussage eines Insiders: Sie müsse noch auf Rechtskonformität geprüft werden! Dennoch soll sie nun für diesen Ausbau der Graf-Stolberg-Straße maßgeblich sein.

Aufreger Nummer 2:

Die Kosten sind seit der Planung vor etlichen Jahren (!) von 910.000 € (diese Kosten wurden in der 1. Anliegeranhörung im November 2023 uns mitgeteilt) auf 1.300.000 € gestiegen. Und diese Kostenannahme ist ja nicht der Endbetrag, der kann sich ja nach Fertigstellung der Straße noch ändern. Nun, da eine „alte“ Planung nicht in eine neue Planung mit den der Zeit geschuldeten Kostensteigerungen umgewandelt wurde, gibt es eine Steigerung von etwas über 40 %!

Zwischenbemerkung: Mit der Steigerung der Grundsteuer B auf 1290 % hat man uns Bürger ja auch schon ordentlich belastet!

Zurück zur Straßenplanung: Die Herangehensweise bei einem Auftragsvolumen von um 1 Mio. Euro scheint mir dilettantisch. Sitzen oder saßen nicht die richtigen Leute bei der Planung im Amt?

Wir wissen es nicht, aber eines ist gewiss, wir Anlieger müssen bezahlen. Und zwar nun das annähernd Doppelte, anders, als uns in der 1. Anliegeranhörung im November 2023 mitgeteilt wurde.

Wir Anlieger der Graf-Stolberg-Straße müssen es hinnehmen, dass die Stadt Königstein nun rückwirkend die Straßenbeitragssatzung ändert, sodass die zuvor mitgeteilten Beträge in der 1. Anwohneranhörung geradezu nichtig sind.

Nun kann man sich denken, dass all diese Erkenntnisse bei der 2. Anliegeranhörung bei uns Betroffenen zur Schnappatmung geführt haben, um es mal salopp zu beschreiben, und der Protest ließ an diesem Abend auch nicht lange auf sich warten. Wir Anlieger fühlen uns über den Tisch gezogen, hintergangen! Argumentation von Seiten der Stadt: Die Änderung der Straßenbeitragssatzung wurde durch ein gewähltes Gremium, nämlich die Stadtverordneten, beschlossen und ist somit Grundlage der Berechnung.

So muss man sich als Bürger der Stadt Königstein im Taunus nun bei der nächsten Wahl genau überlegen, wo man sein Kreuzchen macht.

Schlussbemerkung: Die ALK hatte noch einen Vorschlag (Antrag zur Beschlussvorlage 239/2024) eingereicht, die in 2024 begonnenen Straßenbauvorhaben nach der alten Straßenbeitragssatzung zu betrachten, um das Vertrauen in die Gesetzgebung der Stadt Königstein zu schützen. Leider ist dieser Vorschlag wohl nicht in die neue Satzung eingeflossen. Möglicherweise, das wäre rechtlich zu prüfen gewesen, hätte es uns vor dieser misslichen Lage geschützt.

Ein Kampf gegen Windmühlen …

„Tut mir unendlich leid“

Die Redaktion hat bei Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko (CDU) zur Situation in der Graf-Stolberg-Straße nachgefragt: „Der Abend hallt bei mir auch noch nach“, sagte die Verwaltungschefin am Montag und gestand, „alles andere als glücklich“ zu sein über die Situation der Anwohner. Sie sei aber als Exekutive daran gehalten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die grundhafte Erneuerung der Straße umzusetzen.

Bei der Graf-Stolberg-Straße komme jetzt erschwerend hinzu, dass man die Bürger vor zwei Jahren schon einmal über das Bauvorhaben informiert habe und jetzt die Verwaltung mit einer anderen Information – und neuen Belastungen – für die Bürger komme. „Das tut mir unendlich leid“, sagte die Bürgermeisterin, die gleichwohl sagte, dass man die alte Beitragssatzung nicht heranziehen könne, da die Baumaßnahme erst in dieser Woche beginne.

Dass die neue, im Dezember 2024 verabschiedete Beitragssatzung noch nicht veröffentlicht ist, ändere nichts an der Situation. Die Baustelle werde erst nach der geplanten Beendigung im Herbst 2026 abgerechnet – und zwar zu dem dann geltenden Anwohneranteil, gleich ob sich dieser bis dahin noch einmal verändert oder nicht. Selbst wenn die Stadt die Baumaßnahme früher beauftragt hätte, wäre die Abrechnung nicht mehr in den günstigeren Satz gefallen, erklärte die Bürgermeisterin.

Wie lassen sich solche Härten künftig verhindern? Aktuell gibt es keine Beschlussfassungen über weitere Straßensanierungen, allerdings könnten neue Projekte noch in diesem Jahr ins Parlament kommen. Wenn es sich anders als in der Graf-Stolberg-Straße um keine zwingend notwendige Maßnahme etwa durch einen defekten Kanal handele, könnte man darüber nachdenken, so die Bürgermeisterin, vorab ein Meinungsbild bei den Bürgern einzuholen, ehe die Stadtverordneten darüber abstimmen müssen.

Den Bürgern will sie sich weiter bei solchen Anwohnerinformationstreffen stellen, auch wenn das gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. „Wir wollen damit eine gewisse Transparenz schaffen“, so Schenk-Motzko. Auch dann, wenn sich wie im aktuellen Fall nichts mehr an der Situation ändern lässt ...



X