Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus

1. Änderung des Bebauungsplans K73 „Friedrich-Bender-Straße / Schwarzer Weg“, Königstein im Taunus – K73.1

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 5.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplan K 73 „Friedrich-Bender-Straße / Schwarzer Weg“ – K73.1- aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung, Königstein, Flur 9: Flurstücke 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 28/1, 29/1, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 29/8, 32/1, 32/2.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 10.315 m². Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen/ Umwelt dargestellt.

Im Zuge eines Bauvorhabens wurde festgestellt, dass bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes K73 „Friedrich-Bender-Straße / Schwarzer Weg“ die seinerzeit vorhandenen Katasterdaten in Teilen nicht korrekt erfasst wurden. Die Baufenster wurden anhand der falschen Katasterdaten festgesetzt, wodurch Gebäudeteile der Bebauung der nordwestlichen Straßenseite außerhalb der Baufenster liegen. Die Bauaufsicht lehnt Umbaumaßnahmen unter Einbeziehung dieser Gebäudeteile, sowie auch entsprechend beantragte Befreiungen, ab. Vorrangiges Ziel der Änderung ist daher die Überprüfung und Anpassung der Baufensterfestsetzungen im Hinblick auf die korrigierten Katasterdaten. Zudem wurde festgestellt, dass die Abgrenzung zwischen zwei Teilgebieten, WA6 und WA7, nicht eindeutig in der Planzeichnung ablesbar ist. Dies soll korrigiert werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Königstein im Taunus, den 11.11.2020

Der Magistrat

Jörg Pöschl

Erster Stadtrat



X