Schnee räumen

Die Stadt Königstein möchte die Bürger*innen dringend an die Schnee-Räumpflicht erinnern. Für Straßen mit nur einem Gehweg gilt in diesem Jahr: Es räumt der Eigentümer des Grundstücks, welches gegenüber an der Straße – ohne Gehweg liegt. Das sagt Paragraph 10 der Straßenreinigungssatzung für Jahre mit ungerader Jahreszahl, also 2021.Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschippt werden. Sonst räumt bitte jeder Anwohner vor seiner eigenen Tür.



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