„Weiter so“ löst keine Probleme – Haushalt 2022 verabschiedet

Königstein
(gs) – In ihrer Sitzung vom 21. Juli haben die Stadtverordneten den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Während der Ergebnishaushalt mit einem Plus in Höhe von 153.150 Euro abschließt, ergibt sich aus der Planung ein Defizit im Finanzhaushalt in Höhe von knapp 3.934.600 Euro. Der Gesamtbetrag der Kredite, die in 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen benötigt werden, wurde auf 5.919.500 Euro festgesetzt – soviel zu den nackten Zahlen.

Grundsteuererhöhung abgelehnt

Zur Finanzierung des Haushaltsdefizits stand die Erhöhung des Grundsteuermessbetrages von derzeit 550 auf 850 Punkte zur Diskussion. Bürgermeister Leonhard Helm sah in der Erhöhung eine der wenigen Möglichkeiten, das in 2023 entstehende Haushaltsdefizit von mehr als 3,8 Millionen Euro durch Einnahmesteigerungen auszugleichen.

Die „Stellschrauben“, an denen „gedreht“ werden könne, so führte er an, seien begrenzt. Der Verzicht auf freiwillige Leistungen der Stadt, wie z.B. die Stadtbibliothek oder die Grünanlagenpflege, seien den Bürgern nur sehr schwer zu vermitteln.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses hatten als Kompromiss eine Erhöhung des Grundsteuermessbetrages auf (lediglich) 700 Punkte vorgeschlagen, was bei den Stadtverordneten ebenfalls auf wenig Gegenliebe stieß. Hauptgrund für die Ablehnung war die ohnehin anstehende Neuordnung der Grundsteuer.

Vor diesem Hintergrund wollten die Stadtverordneten u.a. verhindern, dass der Eindruck entsteht, die Stadt „wolle sich das Stadtsäckel füllen“, bevor die Neuordnung im Jahr 2025 zum Tragen kommt.

Auflösung von Rückstellungen

Um das Haushaltsdefizit decken zu können, werden nun Rückstellungen aufgelöst. Dazu muss man wissen, dass Rückstellungen nicht gleichzusetzen sind mit Rücklagen. Letztere sind „bares“ Geld, das idealerweise als Guthaben auf Konten liegt. Bei Rückstellungen handelt es sich (lediglich) um eine Risikovorsorge, die die Stadt haushaltsrechtlich verbucht, um für drohende Verluste oder Verpflichtungen eine „Risikoreserve“ im Haushalt zu haben.

Für die Bildung von Rückstellungen gelten strenge Vorschriften – genau wie für deren Auflösung. Einmal gebildete Rückstellungen können nur dann aufgelöst werden, wenn ihr Grund entfallen ist – das potenzielle „Risiko“ also nicht mehr besteht. Genau hier sehen einige Stadtverordnete das Problem, weshalb die Diskussion aufkam, ob ein Haushalt, dessen Defizit alleine durch die Auflösung von Rückstellungen gedeckt werden soll, überhaupt genehmigungsfähig sei.

Sparwille ist vorhanden

Den Stadtverordneten kann jedoch nicht abgesprochen werden, dass ein großer Sparwille vorhanden war und ist. Um Kosten zu sparen, wurden einige Projekte verschoben oder ausgesetzt, um Zeit zu „gewinnen“ und diese neu zu überdenken. „ Die guten Zeiten sind vorbei“, konstatierte Nadja Majrczak, Co-Vorsitzende der ALK – widersprochen hat ihr niemand!

Der Haushalt allerdings, so merkte Bürgermeister Helm in seiner Rede an, spiegele die Entscheidungen der Stadtverordneten der vergangenen Jahre wider, weshalb man manche „heilige Kuh“ auch einer Prüfung unterziehen müsse.

Einig war man sich bei der Feststellung, dass die Stadt im kommenden Jahr keine großen Projekte neu beginnen werde – man habe ohnehin mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen bei den laufenden Projekten zu kämpfen.

Bürgerhaus Falkenstein

Dieser Entscheidung fiel nun der Neubau bzw. die Sanierung des Bürgerhauses Falkenstein „zum Opfer“. Das Bürgerhaus erfülle eine wichtige innerörtliche Funktion, so Thomas Boller (Haupt- und Finanzausschuss), jedoch stehe noch immer die Entscheidung aus, ob das Bürgerhaus durch einen Neubau ersetzt oder ob eine Sanierung in Angriff genommen werde. An dem Bauvorhaben werde grundsätzlich festgehalten, jedoch wurden die Gelder für eine Projektumsetzung in 2023 aus dem Haushalt herausgenommen.

Finanzierung U3-Betreuung

Fest im Haushalt verankert bleibt die Finanzierung der Bezuschussung der U3-Betreuung.

Hier wurde moniert, dass die Bezuschussung nach dem „Gießkannenprinzip“ erfolge. Eine einkommensgebundene Bezuschussung direkt an die Begünstigten wäre aus Sicht der GRÜNEN, wie auch der SPD und der FDP, zielführender und sozialverträglicher gewesen.

Abschmelzung Straßenbeiträge gestoppt

Als wirkliche Belastung für den städtischen Haushalt hat sich die Abschmelzung der Straßenbeiträge über 10 Jahre (8 Jahre stehen noch aus) entpuppt. Die erst im vorigen Jahr beschlossene Entlastung der Bürger ist aktuell im 2. Jahr der Umsetzung angekommen, was für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bedeutet, dass bei Straßensanierungen aktuell noch 80% der auf die Anrainer entfallenden Straßenbaukosten von ihnen zu tragen sind. Für die kommenden Jahre hätte dies bedeutet, dass der Betrag zu den Straßenbaukosten in jedem Jahr um 10 Prozentpunkte gesunken wäre – bis zur vollständigen Abschaffung der Straßenbeiträge nach 10 Jahren. Diese Entscheidung hat die Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Haushaltsberatungen nun „kassiert“. Der Anliegerbeitrag wird auf den aktuell gültigen 80% „eingefroren“. Die Stadtverordneten nehmen sich nun ein Jahr Zeit, um die bestehende Regelung „zu überdenken“ und eine Neuordnung zu erarbeiten – in ihrer ursprünglichen Form ist die Regelung wohl nicht mehr finanzierbar. Getroffen wurde diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt im kommenden Jahr keine neuen Projekte – also auch keine Straßenerneuerungen – in Angriff nehmen wird. Die im kommenden Jahr vorgesehenen Sanierungen würden also nach hinten verschoben, wovon die Anrainer (bei bestehender Regelung) zusätzlich durch niedrigere Beiträge profitieren würden. Überdacht werden soll nun die Einführung eines „wiederkehrenden Straßenbeitrages“ für alle Bürger bzw. Hauseigentümer.

Foto: Pixabay



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