Die Stadtverordnetenversammlung informiert über die Sitzung vom 10. Dezember

Die Tagesordnung der 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weitere Punkte:

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain): Die Stadtverordnetenversammlung wählt Martin Lumperda, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöffen/Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain).

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Stadtwerke: Die Satzung über den Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Königstein mit ihren Festsetzungen in den §§ 1 bis 5 wird beschlossen. Hiernach sind

1. die Erträge im Erfolgsplan 6.667.050 Euro

2. die Aufwendungen im Erfolgsplan 6.420.130 Euro

3. die Erträge und Aufwendungen im Vermögensplan 4.593.700 Euro

4. der Kreditbetrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögensplanes 3.254.250 Euro

5. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt.

6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 715.800 Euro festgesetzt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Königstein im Taunus: Der Entwurf zur Verlängerung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Königstein im Taunus wird als Satzung mit der Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Änderung der Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus

1) Der Entwurf einer Änderung der Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus wird beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

2) Die Stadt Königstein im Taunus verzichtet auf die Erhebung der Betreuungsgebühren und der Essensgelder in den Monaten April, Mai und Juni 2020 gegenüber den Eltern, die von den Schließungen der städtischen Kindertagesstätten auf der Grundlage der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Satzungsänderung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Königstein im Taunus: Der Entwurf einer Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Königstein im Taunus wird beschlossen. Die Änderung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verbleib im Hessischen Heilbäderverband: Die Stadt Königstein im Taunus verbleibt weiterhin im Hessischen Heilbäderverband.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 73.1 „Friedrich-Bender-Straße / Schwarzer Weg“ – 1. Änderung; hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB: Der Entwurf des Bebauungsplanes K 73.1 „Friedrich-Bender-Straße / Schwarzer Weg“ – 1. Änderung, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB offengelegt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der CDU-Fraktion – Überhöhte Geschwindigkeit anzeigen: Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu der bereits vorhandenen Anzahl von derzeit sechs Geschwindigkeitsanzeigegeräten weitere sechs dieser Geräte zu kaufen und diese gleichmäßig mit je zwei Geräten zur ganzjährigen dortigen Verwendung auf die drei Stadtteile Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain zu verteilen. Die bisherigen Geräte sollen dann in der Kernstadt Königstein zum Einsatz gelangen. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerlösen beim Verkauf von Grundstücken.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Online-Jugendbefragung: Bis Ende des 1. Halbjahres 2021 ist eine anonyme Online-Jugendbefragung als Pilotprojekt durchzuführen, die den Jugendlichen vom Start an sechs Wochen lang online zur Verfügung steht. Die Jugendarbeit wird gebeten, im Anschluss an die Befragung die Ergebnisse möglichst durch qualitative Workshops mit Jugendlichen nachzubereiten und dem Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss vorzustellen. Die Befragung soll darauf abzielen, ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kinder- und Jugendarbeit planen und anbieten zu können. Der Königsteiner Jugend soll ermöglicht werden, ihre Perspektiven und Bedürfnisse in die Gestaltung eines lebenswerten Königsteins einbringen zu können. Die Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren werden, wenn möglich, vorab persönlich von der Verwaltung angeschrieben, mit der Bitte, an der Umfrage teilzunehmen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Investition I18018 „Georg-Pingler-Str.6, 61462 Königstein im Taunus – Umnutzung einer Wohnung im Erdgeschoss als Kinderhort“: Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 über eine überplanmäßige Ausgabe für die Investition I18018 „Umbau in der Georg-Pingler-Straße 6“, 61462 Königstein im Taunus, Umnutzung einer Wohnung im Erdgeschoss als Kinderhort“, Sachkonto 0953010 in Höhe von 22.164,48 Euro wird erteilt.

31 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltung(en)

Vereine in Königstein, Regelungen zu Miet- und Nebenkosten der Vereine in städtischen

und nicht-städtischen Liegenschaften rückwirkend ab dem 1. Januar 2020: Folgende Festlegungen werden beschlossen:

1) Die Vereine in den exklusiv genutzten Räumlichkeiten (beispielsweise Vereinsheime) sollen ab dem 1. Januar 2020 einheitlich 25 Prozent aller Nebenkosten tragen.

2) Die Vereine in den exklusiv genutzten Räumlichkeiten (beispielsweise Vereinsheime) sollen 4 Euro Miete/Quadratmeter berechnet bekommen, die ihnen im Bereich Vereinszuschüsse zeitgleich wieder zurückvergütet werden. Diese Maßnahme dient der Transparenzschaffung im städtischen Haushalt und der Sichtbarmachung städtischer Leistungen.

3) Der Tennisclub Königstein bildet zu den Punkten 1 und 2 eine Ausnahme. Der aktuellen Regelung liegt eine vertraglich langfristig fixierte Finanzierung zugrunde. Hier sind nach Festschreibung der Bedingungen für alle anderen Vereine Verhandlungen zu führen, um mit dem Tennisclub eine vergleichbare Regelung zu finden.

4) Die Vereine in den Bürgerhäusern, Dorfgemeinschaftshäusern und sonstigen Räumlichkeiten, die fest zugewiesene Räumlichkeiten (ohne Sporthallen) nutzen, sollen durch einen durch den Fachdienst Immobilienmanagement zu berechnenden Pauschalpreis belegt werden, der ihnen im Bereich Vereinszuschüsse ganz oder teilweise wieder rückvergütet wird. Auch diese Maßnahme dient der Transparenzschaffung.

5) Vereine, die externe Räumlichkeiten angemietet haben, können unter einer Einzelfallbetrachtung ebenfalls einen Mietzuschuss von bis zu 4 Euro/Quadratmeter erhalten. Der Burgverein und der Verein „Bürger helfen Bürgern“ sind Beispiele dafür. Es gilt dabei eine maximale Förderhöhe von 800 Euro/Monat.

6) Räumlichkeiten, die auf der Burg genutzt werden, unterliegen den oben genannten Regelungen nicht.

7) Für das Museum im Alten Rathaus Königstein, genutzt und betrieben durch den Verein für Heimatkunde, soll eine individuelle Lösung gefunden werden.

8) Dauerhafte Untervermietungen sind grundsätzlich zu genehmigen. Diesbezüglich sind dann die dauerhaften Einnahmen aus Vermietungen auch von der Rückvergütung (Zuschuss) abzuziehen.

9) Die in der Vergangenheit von den Vereinen geleisteten Eigenanteile an Investitionen sollen nicht mit in Betracht gezogen werden. Die jeweiligen Lösungen sind so individuell gestaltet worden, dass eine Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird. Über noch ausstehende, vertraglich zugesagte Investitionskostenbeiträge soll mit den jeweiligen Vereinen noch verhandelt werden.

36 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Sportanlagen in Königstein, Standortbestimmung für ein Beachvolleyballfeld im Stadtgebiet – Antrag der CDU-Fraktion: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, in welcher Höhe die Baukosten für ein Beachvolleyballfeld auf dem Gelände des Königsteiner Freibades sich belaufen werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit die Öffnungszeiten des Freibades einer uneingeschränkten Nutzung des Beachvolleyballfeldes entgegenstehen könnten und welche Kosten zusätzlich für gesonderte Zugänge von außen einerseits und für die Schwimmbadbesucher andererseits entstehen.

36 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verkauf von sechs städtischen Baugrundstücken im Neubaugebiet Am Kaltenborn III –Antrag der ALK-Fraktion: Die sechs im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke mit den Flurstücknummern 186, 187, 190, 199, 201 und 202 im Neubaugebiet Kaltenborn III werden nicht veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben.

12 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss: Die Stadt Königstein im Taunus verkauft die sechs städtischen Baugrundstücke:

Flurstück 186: mit 612,0 m²

Flurstück 187: mit 702,0 m²

Flurstück 190: mit 887,0 m²

Flurstück 199: mit 614,0 m²

Flurstück 201: mit 741,0 m²

Flurstück 202: mit 104,0 m²

Gesamt: 3.660,0 m²

zum Kaufpreis von insgesamt 5.673.000 Euro, unerschlossen, an eine Firma zur Errichtung von Einfamilienhäusern.

23 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Verkauf des Grundstückes Flur 7, Flurstück 185 in Königstein zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit preisgebundenen Wohnraummieten –Antrag der ALK-Fraktion: Das Grundstück wird nicht veräußert, sondern verbleibt im Eigentum der Stadt. Die Stadt errichtet auf dem Grundstück in Eigenregie ein Mehrgenerationenhaus mit bezahlbarem Wohnraum in Form von Mietwohnungen, die über Wohnberechtigungsschein oder andere Förderarten vergeben werden.

12 Ja, 24 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss: Die Stadt Königstein im Taunus verkauft das Grundstück Flur 7, Flurstück 185 in Königstein zum Kaufpreis von 1.131.840 Euro an Privatleute, die auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 12 preisgebundenen und 2 freifinanzierten Wohnungen errichten. Die Preisbindung und das Belegungsrecht für die Stadt Königstein im Taunus werden auf eine Zeit von 25 Jahren rechtsverbindlich festgeschrieben.

24 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 28. Januar 2021 im Haus der Begegnung statt.

Michael-Klaus Otto

Stadtverordnetenvorsteher



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