Kronberg. – In einer Sonderfraktionssitzung der CDU Kronberg hat Landrat Ulrich Krebs zur aktuellen Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in Kronberg und über die verschiedenen Zuständigkeiten von Land, Kreis und Stadt informiert. Seit dem 13. November 2015 steht fest, dass das Land Hessen im ehemaligen Schulungszentrum der Deutschen Bank am Oberen Aufstieg eine Zweigstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Gießen einrichten wird. Anders als bei den regulären Flüchtlingsunterkünften ist im Falle der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Deutschen Bank-Gelände weder der Hochtaunuskreis noch die Stadt Kronberg zuständig. Verhandlungspartner sind vielmehr das Land Hessen und die Deutsche Bank.
Aus Sicht der CDU Kronberg ist das ehemalige Schulungszentrum grundsätzlich geeignet, um eine angemessene Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten, da es die erforderliche Infrastruktur vorhält. Ob diese Aussage auch für bis zu 600 Flüchtlinge Bestand hat, wird von der CDU Kronberg jedoch bezweifelt. „Hier erwarten wir die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes vom Land Hessen und der Deutschen Bank“, erklärt CDU-Chef Reinhard Bardtke. Landrat Krebs erläuterte, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen vorläufig untergebracht und versorgt würden. Von dort aus werden die Flüchtlinge den einzelnen hessischen Landkreisen zugewiesen. Was die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Hochtaunuskreises angeht, sei die Einwohnerzahl der maßgebliche Schlüssel, die verfügbaren Flächen spielten eine eher untergeordnete Rolle.
Mit Blick auf die beiden Notunterkünfte in zwei Sporthallen in Oberursel und Bad Homburg stellte Landrat Krebs klar, dass die Einrichtung der Notunterkünfte unabhängig von der regulären Flüchtlingsunterbringung im Hochtaunuskreis zu betrachten sei: Anders als bei den zugewiesenen Flüchtlingen wird der Kreis hier nicht im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sondern als Behörde der Landesverwaltung tätig. Landrat Krebs machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass er die Schließung weiterer Sporthallen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung vermeiden wolle. Die von Bürgern in einem offenen Brief vom 19. November vorgetragenen Sachargumente wurden im Rahmen der Sonderfraktionssitzung ebenfalls thematisiert, informieren die Christdemokraten. „Wenn die Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der Deutschen Bank, wie der Pressesprecher der Stadt Andreas Bloching verlauten ließ, bereits Mitte Dezember hergerichtet sein solle, müssen nach unsererer Meinung einige der angesprochenen Sachfragen im Vorfeld geklärt werden“, so die CDU. Die CDU Kronberg nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. „Auch die CDU Kronberg sieht die Erschließungssituation bislang als kompliziert und ungelöst an. Die bisherige Erschließung über das Wohngebiet am Roten Hang und Dettweiler Straße ist nicht nur nachteilig, sondern nach Auffassung der CDU unzureichend“, so CDU-Chef Bardtke.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Becker stellt klar: „Das Land ist gefordert, eine tragfähige Lösung der Wegeführung zu erarbeiten und vorzustellen. Ohne ein Erschließungskonzept sieht die CDU die Liegenschaft für die Unterbringung einer so großen Zahl von Flüchtlingen als nicht geeignet an.“
Die CDU Kronberg sieht die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen als eine „gesamtstaatliche Aufgabe an“. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger lässt sich aber nur dann erreichen, wenn nicht der Eindruck entsteht, dass Flüchtlinge ungleichmäßig verteilt werden. Daher spricht sich die CDU Kronberg in aller Deutlichkeit für eine Anrechnung der Flüchtlinge, die in die Erstaufnahmeeinrichtung Kronberg kommen, auf das von Kronberg aufzunehmende Kontingent aus. Landrat Ulrich Krebs verdeutlichte, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Anrechnung gebe. Allerdings signalisierte der Landrat, dass der Kreis die mit der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung verbundenen Belastungen für die Stadt Kronberg bei der Verteilung der zugewiesenen Flüchtlinge berücksichtigen werde. Wie Krebs betonte, müsse dies dann aber auch für Bad Homburg gelten. Es handle sich in einem solchen Fall allerdings um ein rein freiwilliges Entgegenkommen des Kreises, da das Land die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachten Flüchtlinge nicht auf die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge im Hochtaunuskreis anrechne. „Die Anrechnungsquote ist der CDU Kronberg sehr wichtig, zumal der Zuweisungsschlüssel an die Einwohnerzahl und nicht an die zur Verfügung stehenden Flächen gekoppelt ist, von denen Kronberg bekanntlich nicht so viele hat“, erläutert Andreas Knoche, stellvertretender Vorsitzender des Stadtverbandes, und weiter: „Angesichts der bloßen Anzahl an Flüchtlingen ist überdies ein Konzept für eine nachhaltige Sozialbetreuung dringend zu erarbeiten.“ (mw)