Kronberg.– Die KfB will die Pläne zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften oder die Umnutzung von Bestandsimmobilien den Mandatsträgern zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wissen. „Die Mandatsträger sollen erfahren, welche Maßnahmen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Kronberg erforderlich sind“, so ihre Forderung an den Magistrat in ihrem Antrag. Dazu gehörten beispielsweise die Größe des jeweiligen Baugebietes in Quadratmetern, die Anzahl und Größe der zu erstellenden Häuser sowie die Anzahl der Flüchtlinge in diesen Häusern, die vorgesehene Bauweise sowie die Finanzierung dieser Einrichtungen (Investor, Bund, Land, Kreis, Kommune etc.) In der Antragsbegründung erklärt die KfB: „Soweit bekannt, hat sich der Magistrat schon seit einiger Zeit mit den Bereichen Im Tries, Grüner Weg und Feldbergstraße befasst. Zudem war aus der Presse zu entnehmen, dass die Deutsche Bank dem Land Hessen das Ausbildungszentrum als feste Zweigstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen angeboten hat.“ Das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz ist mit Wirkung vom 26. Oktober 2015 in Kraft getreten. Damit seien einige Änderungen im Baugesetzbuch eingeführt worden, mit zunächst einer Befristung bis zum 31. Dezember 2019. „Diese Änderungen sollten im Einzelfall die Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte vereinfachen und eine Umnutzung von Bestandsimmobilien ermöglichen“, so die KfB. „Aus unserer Sicht führen die Neuerungen im BauGB zwar zu Vereinfachungen bei der Realisierung von Bauvorhaben für Flüchtlingsunterkünfte. Die Bauvorhaben setzen aber nach wie vor ein ordentliches Verfahren voraus“, betont die KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. (mw)
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