Darmstadt (kb) – Der für ganz Hessen zuständige Landesgewerbearzt im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Ergebnisse einer Prüfung von 55 Fingernagel- und Kosmetikstudios vorgestellt. Dabei zeigten sich erhebliche Mängel in der Arbeitsschutzorganisation. Im Vergleich zu 653 Betrieben in zwölf anderen Branchen, die der Landesgewerbearzt seit 2007 untersucht hat, wiesen die Fingernagel- und Kosmetikstudios die gravierendsten Mängel auf.
89 Prozent der Betriebe hatten demnach keine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, 93 Prozent keine Betriebsanweisungen, 82 Prozent führten keine Arbeitsschutzunterweisung durch und 80 Prozent hatten keine Betreuung nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Ferner zeigten sich gravierende Mängel bezüglich der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.
Das Gefahrstoffverzeichnis fehlte in 82 Prozent der Betriebe und die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Nagelmodellagemittel und Nagellackentferner in 65 Prozent der Betriebe. 58 Prozent der Betriebe hatten den Beschäftigten die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut nicht angeboten. In 38 Prozent der Betriebe fehlte ein Hautschutzplan und in 35 Prozent der Betriebe fehlten Hautschutz- und Hautpflegemittel. Auch mit der Ersten Hilfe war es nicht zum Besten bestellt: In 84 Prozent der Betriebe fehlte ein Ersthelfer und in jeweils 25 Prozent der Betriebe ein Verbandsbuch und ein Verbandskasten.
Die Ursache für das schlechte Ergebnis wird vom Landesgewerbearzt beim RP darin gesehen, dass es sich meist um Kleinstbetriebe mit wenigen Beschäftigten handelt, in denen die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst mitarbeitet und wenig Zeit hat, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Ferner existiert keine staatliche Ausbildung für diesen Bereich, in der Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt werden. Die Ergebnisse machen es notwendig, dass die Unternehmen besser über Belange des Arbeitsschutzes informiert und stärker durch die Berufsgenossenschaft und die staatliche Arbeitsschutzverwaltung überwacht werden.
Die Ergebnisse der Untersuchung hat der Landesgewerbearzt vom Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz des RP auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin im März in München vorgestellt. Das Fachzentrum beim RP ist für ganz Hessen zuständig.