Kronberg. – Im Rahmen des Haupt- und Finanzauschusses informiert Bürgermeister Klaus Temmen auch über die Umsetzung der Einführung der Zweitwohnungssteuer, die am 1. Januar 2013 bereits in Kraft trat.
Zur Vorbereitung der Einführung der Zweitwohnungssteuer wurden die Bürger/-innen, die mit Zweitwohnsitz in Kronberg gemeldet waren, ausführlich darüber informiert, erläuterte Temmen.
Die 1.086 zugestellten Informationsbriefe lösten eine Welle von Beschwerden und Protesten aus. „Die örtliche Presse widmete zahlreiche Artikel diesem Geschehen. ,Abzocke‘ und ,Matratzensteuer‘ waren noch harmlose Beschimpfungen“, so der Rathauschef.
In der darauffolgenden Zeit meldeten sich 282 Bürger/-innen persönlich ab. Folgende Gründe wurden angegeben, informierte er: Ehemaliges Kinderzimmer im Elternhaus, aus Verbundenheit zu Kronberg bisher keine Abmeldung, Zweitwohnsitz aus Vergesslichkeit nicht abgemeldet und Meldeadresse für Beerdigung in Kronberg vorgehalten.
Mit einem zweiten Schreiben erfolgte die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung, um die Zweitwohnungssteuer erheben zu können. „Dem Schreiben lagen die Satzung, eine Infobroschüre und ein zweiteiliger Erklärungsbogen bei“, berichtete er.
Diese Unterlagen konnten in 140 Fällen nicht zugestellt werden. Umfangreiche Recherchen zum Wohnsitz wurden notwendig. Von den 664 zugestellten Schreiben blieb in 260 Fällen eine Rückmeldung aus“, so Temmen.
Es folgte im Oktober letzten Jahres ein drittes Schreiben. Die Rückgabefrist der Erklärungsbögen wurde auf den 31. Dezember 2013 festgelegt. Die eingegangenen 114 Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer wurden zum 31. Dezember 2013 veranlagt und erbrachten Einnahmen in Höhe von 45.746,22 Euro. 196 Bürger/-innen meldeten sich rückwirkend ab, da nachweislich kein Zweitwohnsitz in Kronberg bestand. „Für das Jahr 2014 wurden noch 75 aktive Steuerzahler veranlagt. Die Steuereinnahmen betragen insgesamt 43.196 Euro“, so die Information.
Gemäß Auswertung der Meldedaten 2012 wurden 73 Zweitwohnsitze in Hauptwohnsitze umgewandelt. Die Auswertung der Meldedaten 2013 ergab, dass 69 Zweitwohnsitze in Hauptwohnsitze umgewandelt wurden. Durch die Umwandlung der Zweitwohn- in Hauptwohnsitze erhöhen sich die Einnahmen aus dem Einkommensteueraufkommen des Landes Hessen.
Derzeit stehen noch 55 Erklärungen von Bürgern aus. Es erfolgt daher eine Veranlagung nach Schätzung. Die Bemessungsgrundlage bildet der Marktwertbericht der IHK Frankfurt aus dem Jahr 2012 für Kronberg. Gemäß diesem Marktwertbericht beträgt der Quadratmeterpreis bei Mietwohnungen 8,50 Euro/Quadratmeter. Für eine Zweitwohnung werden durchschnittlich 50 Quadratmeter Wohnfläche angenommen. Das sind 5.100,00 Euro Kaltmiete im Jahr. Die Steuereinnahmen belaufen sich somit auf 510 Euro je Veranlagung (Schätzfall). „Die durchgeführte Schätzveranlagung entbindet die Bürger/-innen jedoch nicht von ihrer Mitwirkungspflicht zur Abgabe der Erklärungsunterlagen. Erneute Aufforderungen sind daher notwendig“, so die Information.
In weiterer Bearbeitung befinden sich noch 70 Fälle, von denen 40 Bürger/-innen verzogen sind und 30 Fälle, in denen unkonkrete oder fehlende Daten eine Veranlagung verhindern. Die 40 Bürger die bereits verzogen sind, müssen außerdem auf eine zeitanteilige Veranlagung geprüft werden.
Insgesamt sind zehn Widersprüche eingegangen. Ein Widerspruch wurde dem Anhörungsausschuss vorgelegt. „Sechs Widersprüche konnten erledigt werden. Drei Widersprüche befinden sich noch in Bearbeitung“ so Temmen abschließend über das arbeitsintensive Prozedere zur Zweitwohnungssteuer bei der Stadt. (mw)