Kronberg (mw) – Zum Neubaugebiet „Altkönigblick“ gab es keine Mehrheit für den Antrag der KfB, der in den Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb bereits Höhenbegrenzungen vorsieht. „Unabhängig von der Festsetzung einer konkreten Gebäudehöhe kommt es der KfB darauf an, dass wir keine dreistöckigen Häuser an dieser Stelle wollen“, erklärte die Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner im Stadtparlament. „Erste – noch unverbindliche – Bebauungsmodelle der Baulandoffensive wurden uns bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt kurz vorgestellt. Darauf sind im nördlichen Teil Einfamilienhäuser mit zwei Stockwerken plus Dachgeschoss vorgesehen. Diese könnten also gut 10 Meter hoch werden – und genau das ist uns an dieser Stelle zu hoch. Rundherum stehen entlang der Altkönigstraße eingeschossige Häuser mit Dächern“, so ihre Behauptung. „Deswegen sollte der Übergang fließender sein.“ Die CDU ging in ihrem Antrag deutlich weiter mit den Restriktionen, sie wollte die Firsthöhe der Gebäude im Norden auf 6,60 Meter begrenzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Becker warnte vor einer „Klagewelle“, ähnlich wie beim Baugebiet „Henker“, die zu einer Verzögerung der Bebauung von über 40 Jahren geführt habe, wenn man nicht mittels Kompromissen alle Beteiligten in ein Boot holen würde.
Beide Anträge wurden jedoch mit 16 zu 13 Stimmen abgelehnt. Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) zeigte sich irritiert über den Versuch der Restriktionen für einen städtebaulichen Wettbewerb. „Mit einer Höhenangabe würden sie den Planern jeglichen Gestaltungspielraum nehmen“, sagte er. Das habe doch die Fachbereichsleiterin im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bereits ausführlich dargelegt. Kristina Fröhlich von der FDP erinnerte daran, dass es hier um „große Konzepte“, eingebettet im Stadtentwicklungskonzept ginge, nicht darum, „unkoordiniert“ einzelne Aspekte herauszugreifen. Der Fraktionsvorsitzende Walter Kiep ging deutlich weiter, er warf den Antragsstellern vor, sich bei den Anliegern „andienen“ zu wollen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph König erinnerte, wofür ein städtebaulicher Wettbewerb steht: Hier sollten zunächst vielfältige Ideen entwickelt werden. Dass bei der Gestaltung Übergänge zu der umliegenden Bebauung geschaffen werden sollen, sei darin auch verankert. „Das steht da schon alles drin, deshalb sollte der Wettbewerb jetzt nicht mit weiteren Vorgaben entwertet werden“, befand er. Nachfolgend witzelte er über die Vorgaben, die seiner Überzeugung nach, beachtet man die Höhendifferenz zwischen besagter Nachbarbebauung zwischen 8 und 10 Metern und dem zu bebauenden SGO-Gelände, keine gelungenen Übergänge zwischen der vorhandenen und der neuen Bebauung, sondern eher „Gräben“ schaffen würde. „Auf Wunsch der KFB sollen Häuser entstehen, die nicht höher als ein Vollgeschoss plus Dach oder zwei Vollgeschossen sein dürfen. Allein diese Argumentationslinie zeigt bereits, dass es der KFB um die Verteidigung von Einzelinteressen gegenüber dem Allgemeinwohl geht“, erklärt SPD-Stadtverordnete Andrea Poerschke. Die Anträge seien „rückwärtsgewandt“, diese städtebaulich isolierte Herangehensweise einzelner Bauabschnitte widerspräche dem Anspruch einer ganzheitlichen Vorgehensweise an eine Quartiersentwicklung, führte Poerschke aus. Außerdem ignorierten sie schlicht „zahlreiche verbindliche Vorgaben aus dem Regionalen Flächennutzungsplan und der Baulandoffensive“.