Kronberg. – Am Sonntag, 1. November, sind 14.245 Wahlberechtigte zur Bürgermeister-Direktwahl der Stadt Kronberg im Taunus aufgerufen. Bislang (Stand: 26. Oktober 2020) haben rund 3.500 Wahlberechtige ihre Stimmen bereits per Briefwahl abgegeben.
Aufgrund der Corona-Einschränkungen kann die Stadt Kronberg zur öffentlichen Verkündung des vorläufigen Endergebnisses zur Bürgermeister-Direktwahl 2020 am Abend des 1. November im Rathaus nur einen sehr eingeschränkten und geladenen Teilnehmerkreis, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der Presse, zulassen. Gleiches gilt für eine mögliche Stichwahl am 15. November.
Die Stadt Kronberg bittet im Interesse der Gesundheit aller Beteiligten um Verständnis für diese leider erforderlichen Einschränkungen und Maßnahmen und weist darauf hin, dass die Präsentation des Ergebnisses zur Bürgermeister-Direktwahl online über die Plattform Votemanager verfolgt werden kann.
Der Votemanager ist unter https://wahlen.votemanager.de/ zu erreichen. Dort kann „Stadt Kronberg im Taunus“ ausgewählt werden. Die Option Bürgermeister-Direktwahl der Stadt Kronberg im Taunus 2020 wird vom Dienstleister ekom21 in dieser Woche und voraussichtlich ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, geschaltet. Die Stadt Kronberg wird den entsprechenden Direkt-Link kurzfristig auf ihrer Internetseite www.kronberg.de zur Verfügung stellen.
Der Votemanager (Entwickler Vote IT GmbH) kann auch per App (IOS) auf mobile Endgeräte installiert und genutzt werden. Eine App für Android-Nutzer ist nach Angaben des Anbieters derzeit nicht verfügbar. Android-Nutzer werden deshalb gebeten sich über den Browser https://wahlen.votemanager.de/ zu verbinden. Die Stadt Kronberg plant ferner am Wahltag, 1. November sowie im Falle einer Stichwahl am 15. November einen Livestream zur Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses aus dem Sitzungssaal des Rathauses (Übertragung ab zirka 18.30 Uhr). Der Link zum Livestream wird rechtzeitig über die Webseite der Stadt Kronberg im Taunus www.kronberg.de bekanntgegeben.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Kronberg, Sonntag, 1. November, weist die Wahlleitung nochmals auf folgende Informationen hin:
Das mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises abgestimmte Hygienekonzept sieht unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Hessen vor, dass die Wählerinnen und Wähler die Vorräume und die Wahlräume nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten dürfen. Das Tragen des Mund-Nase-Schutzes dient der Sicherheit der Wählerinnen und Wähler und der Mitglieder der Wahlvorstände.
Ebenfalls wirbt die Stadt Kronberg nochmals dafür, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen.
Für die Briefwahl bestehen folgende Möglichkeiten:
• Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro in der Stadthalle Kronberg, mit der Möglichkeit dort direkt die Wahlbriefe in die bereitstehende Wahlurne einzuwerfen.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.kronberg.de oder Telefon (06173) 703 4300 wird empfohlen.
• Beantragung über die Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus www.kronberg.de oder per E-Mail (wahlen[at]kronberg[dot]de) mit Angabe des Familiennamens, Vornamens, Adresse und Geburtsdatum.
Die Stadt Kronberg bittet um Beachtung, dass Briefwahlunterlagen einschließlich der Wahlscheine grundsätzlich nur bis Freitag vor der Wahl, 30. Oktober um 13 Uhr, erteilt werden.
Abschließend nochmals der Hinweis, dass in den Seniorenwohnanlagen Rosenhof und Altkönig-Stift sowie im Ernst-Winterberg-Haus keine Wahllokale eingerichtet sind.
Der Wahlraum des Wahlbezirks 10 (vormals Rosenhof) befindet sich in der Taunushalle, Friedrichstraße 57 im Stadtteil Schönberg.
Der Wahlraum des Wahlbezirks 8 (vormals Altkönig-Stift) befindet sich im Haus Altkönig, Altkönigstraße 30 im Stadtteil Oberhöchstadt. Der Wahlraum des Wahlbezirks 1 (vormals Ernst-Winterberg-Haus) befindet sich in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Kronberg (Bau- und Betriebshof), Westerbachstraße 13 im Stadtteil Kronberg.
Altkönig-Stift -> Haus Altkönig (Oberhöchstadt, Altkönigstraße 30)
Rosenhof -> Taunushalle (Schönberg, Friedrichstraße 57)
Ernst-Winterberg-Haus->Baubetriebshof (Kronberg, Westerbachstraße 13).
Im Altkönig-Stift und im Rosenhof sind am Wahltag sogenannte bewegliche Wahlvorstände eingerichtet. Dort haben ausschließlich registrierte Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal der Einrichtungen, die wahlberechtigt sind, in einem bestimmten Zeitfenster die Möglichkeit der Stimmabgabe. Weitere Voraussetzung ist, dass die Namen der Personen auf der zuvor vom Rosenhof bzw. Altkönig-Stift an das Wahlamt übermittelten Interessentenliste stehen. Die beweglichen Wahlvorstände sind wie folgt eingerichtet: Altkönig-Stift: 10 bis 14 Uhr, Gymnastikraum, Rosenhof: 9.15 bis 11.15 Uhr, Weißer Salon.
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen der mit dem COVID19-Virus infizierten Menschen im Hochtaunuskreis hat die Heimleitung des Seniorenstifts Hohenwald die Stadt darum gebeten, das Wahllokal dort nicht wie ursprünglich vereinbart im Seitentrakt des Gebäudes einzurichten. Die Stadt Kronberg wird wegen nicht vorhandener Alternativen vor dem ursprünglich vorgesehenen Raum für das Wahllokal ein entsprechend großes Zelt von einem privaten Zeltbauer aufstellen lassen. Das Zelt wird beheizt. Zudem werden für die Mitglieder des Wahlvorstandes zwei Toilettenhäuschen aufgestellt. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen Corona in den Wahllokalen am Wahltag: Soweit möglich gibt es getrennte Ein- und Ausgänge in den jeweiligen Einrichtungen. Im Eingangsbereich werden Desinfektionsspender für die Hände bereitgestellt, um deren Nutzung gebeten wird. Beim Betreten des Wahllokales ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Zum Schutz der Mitglieder des Wahlvorstandes werden Plexiglastrennwände installiert. Die Wahlkabinen und Schreibstifte werden entsprechend desinfiziert.
Für die Bürgermeister-Direktwahl am 1. November (eventuell Stichwahl 15. November) gewährt die Stadt Kronberg Wahlberechtigten auch den Zugang zur Stadthalle von der Tiefgarage aus. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Zutritt von der Tiefgarage aus ist ebenfalls verpflichtend. (mw)