Coronavirus: Maßnahmen der städtischen Ordnungsbehörde

Kronberg- – Seit 1. November gelten bundesweit neue Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus, die in Kronberg von der städtischen Ordnungsbehörde überwacht werden, so die Information aus dem Rathaus. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Maskenpflicht in Schulbussen, an öffentlichen Bushaltestellen, insbesondere im Bereich des Bahnhofs, sowie an anderen belebten Plätzen in der Stadt, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. „Zusätzlich wird in regelmäßigen Spätdiensten gemeinsam mit der Polizei das Verbot von Zusammenkünften und Feiern unter freiem Himmel sowie das öffentliche Alkoholverbot ab 23 Uhr überwacht. Punktuell erfolgt im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes auch die Überprüfung der Quarantäneverpflichtung Einzelner. „Bislang sind der Ordnungsbehörde keine groben oder mehrmalige vorsätzliche Verstöße gegen die Coronaregeln bekannt geworden. Es ist weiterhin eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für die Einhaltung der Corona-Kontaktbeschränkungen festzustellen“, informiert Bürgermeister Klaus Temmen. (mw)



X