Infos und Regelungen zur Not-Betreuung in den Kitas

Kronberg (kb) – Die Regelungen zur Sicherung der Not-Betreuung in den städtischen Kitas orientieren sich an den Vorgaben des Landes Hessen (Liste der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) und snd vorerst gültig bis zum 17. April. Daher wird nur dann eine Not-Betreuung für ein Kind angeboten, wenn beide Erziehungsberechtigte unter die in der Landes-Liste genannten Berufsgruppen fallen oder, falls es nur eine oder einen Erziehungsberechtigten gibt, diese bzw. dieser unter eine in der Landes-Liste genannte Berufsgruppe fällt. Die Anlage „Liste der Funktionsträger, Land Hessen“ ist auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus einzusehen und hängt ebenfalls in den städtischen Kitas zur Information aus. Die Berechtigung zur Teilnahme eines Kindes an der Not-Betreuung ist von den Erziehungsberechtigten in der jeweiligen Kita anzumelden und der Berechtigungs-Nachweis mittels Arbeitgeberbescheinigung umgehend nachzureichen.

Für die Sicherstellung der Not-Betreuung findet die Besetzung aller drei städtischen Kitas (Pusteblume Kronberg, Villa Racker-Acker Schönberg, Schöne Aussicht Oberhöchstadt) statt.

Sollten COVID-19-Verdachtsfälle in den Kitas eintreten, sind neue Regelungen (in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt) zu treffen. Mit dem Aufrechterhalten des Not-Betriebs in allen drei städtischen Kitas kann flexibel auf mögliche Beeinträchtigungen der Not-Betreuung in einer Kita regiert werden.

Nicht betreut werden kann ein Kind, wenn es:

• Krankheitssymptome aufweist

• In Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind

• Sich vor der Aufnahme in die Not-Betreuung in einem Risikogebiet für Infektionen mit COVID-19 aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

Seitens der Erziehungsberechtigten besteht eine generelle Informationspflicht gegenüber der Kita-Leitung.

Die Stadt Kronberg behält sich gegebenenfalls erforderliche Änderungen zu den Regelungen vor.

Auf Grund von Nachfragen aus der Elternschaft zur Gebührenregelung für die Zeit der Kita-Schließungen informieren wir darüber, dass die Stadt Kronberg den Sachverhalt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden rechtlich prüfen, entscheiden und danach informieren wird.

Derzeit konzentriert sich die Stadt Kronberg im Taunus darauf, die aktuellen Vorgaben und Richtlinien des Landes Hessen bezüglich COVID 19 zu bewältigen und umzusetzen.

Die Stadt Kronberg empfiehlt den Trägern nicht-städtischer Kitas analog zu verfahren.

Um die Not-Betreuung zu gewährleisten sind alle städtischen Kitas geöffnet

•Erziehungsberechtigte können in die Kita, um persönliche Sachen ihres Kindes abzuholen und bei Bedarf Informationen zum Not-Betreuungsverfahren durch die Kita-Leitungen zu erhalten. Seit Dienstag, 17. März, findet keine reguläre Betreuung statt. Um die Not-Betreuung zu gewährleisten, sind alle städtischen Kitas geöffnet, Annahme des Kindes zur Not-Betreuung nur gemäß Anmeldeliste.



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