Kronberg. – Die Gründung eines städtischen Eigenbetriebs Wohnbau Kronberg war in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der SPD, Grünen, FDP und UBG gegen die Stimmen der CDU und KfB beschlossen worden. Einen solchen Eigenbetrieb zu gründen, um die Planung und den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen sowie das Halten und Vermieten dieser Wohnungen zu übernehmen, „halten wir für den falschen Weg“, erklärt nun die KfB in einer Pressemitteilung. Die Co-Fraktionsvorsitzende der KfB, Heide-Margaret Esen-Baur, erklärt dazu: „Der geplante Bau von bezahlbarem Wohnraum in den Gebieten Altkönigblick in Oberhöchstadt und Baufeld V an den Bahngleisen in Kronberg kann sinnvoller ohne einen solchen Eigenbetrieb erfolgen. Die genannten Flächen sind begrenzt und allein dafür lohnt sich die Gründung eines Eigenbetriebs gar nicht.“ Zumal eine eigene städtische Gesellschaft weitere Nachteile habe. Sie würde die Organisation aufblähen und Kosten erhöhen. Es müssten schließlich erst einmal technische und kaufmännische Geschäftsführer oder Abteilungsleiter und Mitarbeiter auf dem leergefegten Markt gefunden, eingestellt und bezahlt werden, argumentiert die KfB. „Denkbar wäre auch der Wechsel eines Teils der Mitarbeiter aus der Verwaltung dorthin – aber wo ist dann der Vorteil?“, fragt Esen-Baur.
Darüber hinaus müsse ein Aufsichtsgremium geschaffen werden, was einen Verlust an Transparenz bedeute: „Die Besetzung und die Sitzungen eines solchen Gremiums sind nicht-öffentlich. Die gewählten Mandatsträger sind darin nicht dem Wahlergebnis entsprechend vertreten, da Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls stimmberechtigt sind – siehe Betriebskommission Stadtwerke“, erklärt sie. Gegen die Gründung einer eigenen Gesellschaft spreche auch die Tatsache, dass dieser Prozess – Satzungsentwurf und Abstimmung in den Gremien zur Beschlussfassung – die Entwicklung des Baufeldes V verzögern würde, die bereits vorangeschritten sei, argumentiert die KfB. Dies sei auch die Aussage des Ersten Stadtrates in den Ausschüssen gewesen. „Wir halten es daher für effizienter, diese Aufgabe wie bisher durch die Kernverwaltung und mit Hilfe von Dritten durchführen zu lassen. Es bieten sich sowohl Investorengruppen als auch Baugenossenschaften an, deren tägliches Brot es ist, Wohnraum, auch günstigen Wohnraum, zu schaffen“, erklärt Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. Die Stadt könne mit diesen vertraglich vereinbaren, wie viel bezahlbarer Wohnraum für wen geschaffen werden soll.
Das Argument der Befürworter, dass nur im Rahmen eines „Eigenbetrieb Wohnbau“ gewährleistet sei, Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für Kronberger Bürger zu schaffen, sei nicht zutreffend. „Das Beispiel Friedensstraße in Oberhöchstadt zeigt, dass preiswerter Wohnraum von einer Baugenossenschaft wie der OBG geschaffen werden könne und sich die Stadt dort auch entsprechende Belegrechte vertraglich sichern könne. „Auch der geplante Bau von Mitarbeiterwohnungen durch Familie Klein in Oberhöchstadt zeigt, dass bezahlbarer Wohnraum von Dritten geschaffen und gehalten werden kann“, betont Jochen Eichhorn, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) vertritt.
Für die hier angesprochenen beiden Baufelder könne durch entsprechende Verträge mit dem potenziellen Investor sichergestellt werden, dass für kleine und mittlere Einkommen gebaut wird. Zudem könne über den B-Plan gesteuert werden, wie die Baufelder zu bebauen sind. „Ob und welcher Dritte ausgewählt wird, was genau er tun und lassen muss, wie die Bebauungspläne aussehen und ob Verkauf oder Erbpacht – über all das entscheiden die Stadtverordneten. Und zwar nur sie“, betont Esen-Baur. „In dem Verhältnis, wie sie von den Wählern mandatiert wurden. Und in öffentlichen Sitzungen. Direkter, demokratischer, effizienter und transparenter geht es in unseren Augen nicht“, fügt sie abschließend hinzu. (mw)