Stadt will Verkauf von unrentablen Objekten prüfen

In der Altkönigstraße 176 befinden sich vier Wohnungen, um die sich der BSO kümmern soll, die aber in keinem guten Zustand sind. Foto: gt

Oberursel (gt). In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, prüfen zu lassen, ob die mittel- und langfristig hochgradig unrentablen Objekte mit ein bis fünf Wohneinheiten im Portfolio des Bau und Service Oberursel (BSO) veräußert werden können.

Es handelt sich dabei um die Gebäude Schulstraße 11 und 11a sowie Hollerberg 14, jeweils mit zwei Wohnungen, Altkönigstraße 176 mit vier Wohnungen und St.-Ursula-Gasse 26 mit fünf Wohnungen. Hinzu kommt die Kurmainzer Straße 148, in der sich keine Wohnungen befinden. Mit den Erlösen, so schlägt es die CDU vor, solle das Ergebnis des BSO in den Folgejahren verbessert werden.

Stephan Schwarz erinnerte für Bündnis 90/ Die Grünen daran, dass die Förderung preiswerten Wohnraums eine der dringendsten sozialpolitischen Aufgaben der Kommune sei. Nicht nur Projekte mit Investoren, mit denen man 30 Prozent preiswerten Wohnraum schaffen möchte, sondern auch eigene Objekte habe die Stadt im Portfolio, die sie zu günstigen Preisen vermieten könne, erklärte Schwarz. „Auch hier stehen wir vor einem Scherbenhaufen“, sagte er. „Diese Häuser wurden vor langer Zeit an den BSO übergeben, der sich nicht genug darum gekümmert hat. Weder wurden die Häuser in Schuss gehalten, noch wurden die Mieten so angepasst, dass daraus die Instandhaltung zu finanzieren ist“, bemängelte er.

Der Sanierungsstau soll in sechsstelliger Höhe liegen, dafür betragen die Mieten zum Teil drei Euro pro Quadratmeter.

Christdemokrat Michael Reuter kritisierte die Aussage der Grünen als „BSO Bashing“. Er erklärte, dass der BSO insgesamt 74 Wohneinheiten besitzt, obwohl nicht alle mit Sozialbindung belegt sind. Den Sanierungsstau bezifferte er mit 2,1 Million Euro. Außerdem würden manche Mieter keinen Berechtigungsschein für sozialen Wohnraum mehr besitzen und dennoch die Miete in unveränderter Höhe weiter zahlen.

Durch einen Änderungsantrag soll im Fall eines Verkaufs die Stadt zeitgleich Belegungsrechte ankaufen oder der städtische Zugriff auf Sozialwohnungen auf andere gleichwertig geeignete Weise in gleicher Zahl hergestellt werden. Dietrich Andernacht von den Linken machte deutlich, dass seine Partei penibel darauf achten werde, dass der Erlös auch so eingesetzt wird, sollte es zum Verkauf kommen.

Dr. Claudia von Eisenhart Rothe von der Klimaliste erklärte, man müsse die Dinge beim Namen nennen und kritisierte den BSO ebenfalls für den Zustand der Kita „Pfützenracker“. Sie zeigte sich auch erstaunt, dass es auch Stadtverordnete gebe, die eine Kontrollfunktion beim BSO hätten. „Ich finde, es muss sich etwas ändern in Bezug auf den BSO“, sagte sie abschließend.

Erster Stadtrat Jens Uhlig erklärte im Namen des BSO, dass man bereits die ersten Schritte unternommen habe, um den Sanierungsstau abzubauen, aber wenn die Stadt nicht zusätzliche Mittel zur Verfügung stelle, müsse der BSO mit seinen eigenen Mitteln handeln. Der Verkauf von einigen kleineren Objekten sei bereits im Wirtschaftsplan 2024 enthalten. Mit dem Erlös wolle man andere Objekte sanieren.

AfD-Mitglied Paul Beuter begrüßte den Antrag und erinnerte daran, dass seine Partei im Jahr 2020 einen ähnlichen Antrag gestellt hatte. Andreas Bernhardt von der OBG schlug vor, die Ergebnisse der Prüfung abzuwarten, bevor man weiter über die Verwendung der Erlöse diskutiere. Dem Prüfauftrag wurde von allen Parteien zugestimmt, allerdings von der Klimaliste „notgedrungen“ und den Grünen „mit Bauchweh“.



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