Ukraine-Hilfsangebote der Stadt

Oberursel (ow). Rund 400 Menschen, die die Ukraine aus der Kriegsnot heraus verlassen mussten, sind inzwischen in Oberursel regis triert. Sehr viele Institutionen und Vereine wie der Internationale Verein Windrose, die Alte Wache in Oberstedten oder die Volkshochschule haben in kürzester Zeit ein breites Hilfs- und Unterstützungsangebot auf die Beine gestellt. Auch Schulen und Kirchengemeinden sind sehr aktiv, das Netzwerk Bürger engagement (NBO) übernimmt Aufgaben. In den Osterferien bieten Vereine Ferienprogramme an und erste Sprachkurse sind bereits gestartet.

Wichtig ist es aus Sicht der Stadt, die bestehenden Hilfs-, Sprach- und Freizeitangebote zu bündeln, um sie an die Geflüchteten weiterzuleiten. Daher wird darum gebeten, aktuelle Informationen zu den Hilfsangeboten per E-Mail an fluechtlingshilfe[at]oberursel[dot]de oder unter Telefon 06171-502419 oder 502346 zu melden. Zur Unterstützung werden auch ehrenamtliche Übersetzer für Ukrainisch gesucht.

Da immer mehr Menschen aus der Ukraine ankommen, genießt die Suche nach Wohnraum weiterhin Vorrang. Wer Zimmer oder Wohnungen für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, sich ebenso an die Flüchtlingshilfe zu wenden. Viele Bürger haben sich bei der Stadt gemeldet und gefragt, wie sie finanziell durch Spenden unterstützen können. Nun wurde ein städtisches Konto eingerichtet zugunsten der Geflüchteten aus der Ukraine. Das Geld auf diesem Konto kommt zweckgebunden ausschließlich den Menschen zugute, die vor dem Krieg nach Oberursel geflüchtet sind. Damit kann schnell, unbürokratisch und pragmatisch geholfen werden, wo staatliche Unterstützung an ihre Grenzen kommt.

Im Internet unter www.oberursel.de wurde auf der Startseite eine Infobox zur Ukraine-Hilfe eingerichtet, die ständig aktualisiert wird. Hier finden Bürger, die helfen oder spenden wollen, alle Informationen. Speziell für Flüchtlinge und Helfer wurden sämtliche Hinweise zu den Themen Anmeldung, Unterbringung, soziale Leistungen, Ansprechpartner und ähnliches zusammengetragen und sollen bei der ersten Orientierung helfen. In Kürze werden diese Auskünfte auch auf Ukrai nisch abrufbar sein.

Seit 24. Februar benötigen die Finanzämter keine gesonderten Zuwendungsbestätigungen mehr vom Empfänger, der Überweisungsbeleg reicht, um eine Spende zugunsten der ukrainischen Flüchtlinge nachzuweisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2022.



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